Wien: Staatsverweigerer drängte Polizei aus Wohnung

Der Polizeieinsatz spielte sich in der Neubaugasse ab. (Archivbild)
38-Jähriger schlug Tür von Wohnung in Neubaugasse so heftig zu, dass sie aus den Angeln gehoben wurde und fast auf Beamte fiel.

Die Wiener Polizei hat Donnerstagvormittag einen Staatsverweigerer festgenommen. Der Mann sollte von der Finanzpolizei gepfändet werden und weigerte sich die Tür aufzumachen. Nachdem Polizisten zur Unterstützung eintrafen, eskalierte die Situation. Der 38-Jährige attackierte die Beamte, dabei trat er sogar die Tür ein.

Die Finanzpolizei kam wegen eines Pfändungsbescheides in die Wohnung in der Neubaugasse im Bezirk Neubau. Als der Mann die Tür nicht öffnete, wurden Kollegen des Innenministeriums zu Hilfe gerufen.

Tür aus Angel gehoben

Der Mann versuchte, auch die Polizisten von der Tür wegzudrängen. Dabei trat er so heftig gegen seine eigene Wohnungstür, sodass diese aus der Angel gehoben wurde und fast auf die Beamte fiel.

Österreichischer Staat "nicht anerkannt"

Immer wieder betonte der Mann, dass er die Behörden und den österreichischen Staat nicht anerkennen würde. Der 38-Jährige wurde festgenommen. Verletzt wurde bei dem Einsatz niemand.

Es war nicht das erste Mal, dass die Polizei in der Wohnung des Mannes war. Erst kürzlich wurden bei dem Wiener Cannabispflanzen sichergestellt.

Den heimischen Behörden sind 1.300 sogenannte Staatsverweigerer namentlich bekannt. Zehn Prozent von ihnen - also rund 130 Personen - sind noch dazu Waffenbesitzer. Der Verfassungsschutz ortet zudem rund 20.000 Sympathisanten und sieht etwa 7.000 Personen Rekrutierungspotenzial.

Das sagte der Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Peter Gridling, am Mittwoch beim 26. Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Walchsee. "Das Phänomen ist schwer zu fassen, wie soll damit umgegangen werden? Wichtig ist, dass die Öffentlichkeit erkennt: Die Ideologien und Verhaltensweisen sind nicht in Ordnung", sagte Gridling.

Das gemeinsame Ziel der Gruppierungen sei das Lähmen staatlicher Institutionen, die Vereitelung von Amtshandlungen und die Einschüchterung von Bediensteten. Die Anhänger sehen sich als vom Staat getrennte, souveräne Individuen. Den Rechtsstaat, bestehende Gesetze, staatliche Strukturen und Autoritäten lehnen sie fanatisch ab. Der Staat sei etwa nur ein Unternehmen, mit dem man keinen Vertrag hat, damit hat man auch keine unliebsamen Verpflichtungen. Gleichzeitig werden Parallelstrukturen aufgebaut, etwa Gerichtshöfe eingerichtet und Sheriffs eingesetzt. Auch Radikalität und Gewaltbereitschaft ist festzustellen.

"Strafverfahren wegen Nötigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Gefährliche Drohung, Betrug u.v.m. sind stark im Steigen begriffen. Die Verurteilungen zeigen Wirkung", sagte Stefan Riegler vom Justizministerium. Betroffene Bedienstete werden unterstützt, zum Beispiel bei der Löschung aus dem UCC-Register (Handelsregister des amerikanischen Bundesstaates Washington, Anm.), das von den Anhängern genutzt wird, um unberechtigte Geldforderungen eintragen zu lassen. Handlungsleitfäden helfen im Umgang.

Wien: Staatsverweigerer drängte Polizei aus Wohnung
Landesgericht Krems: Das Urteil gegen den Finanzbeamten ist noch nicht rechtskräftig
Über einen bereits Ende Jänner verurteilten "Staatsverweigerer" ist am Mittwoch am Landesgericht Krems wegen weiterer Versuche von Erpressungen und Bestimmung zum Amtsmissbrauch eine Zusatzstrafe verhängt worden. Der Schöffensenat verurteilte den Angeklagten - nicht rechtskräftig - nun zu sechs Monaten bedingter Haft, teilte Vizepräsident Ferdinand Schuster mit.

Zur Zeit verbüßt der Mann den unbedingten Teil seiner ersten Strafe - er hatte wegen versuchter Erpressung und versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt 18 Monate ausgefasst, sechs davon unbedingt.

Er sei nur dem Schöpfer unterworfen, erklärte der damals 46-Jährige in der Verhandlung im Jänner. Anstatt Müllgebühren, Gemeindeabgaben und Pflichtbeiträge zur Unfallversicherung zu leisten, versandte er laut Anklage "Rechnungen" für die unbefugte Verwendung seines Namens sowie Mahnungen, drohte mit einer Eintragung im amerikanischen Handelsregister UCC und führte diese Drohungen auch aus.

Nun wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, im selben Tatzeitraum auf beantragte Exekutionen wegen der nicht bezahlten Abgaben gegenüber Bediensteten des Bezirksgerichtes Horn mit der Übermittlung einer "Rechnung" und eines "Pfandbriefes" über Millionenbeträge sowie Mahnungen reagiert zu haben. Er habe mit derartigen Drohungen die Einstellung der Exekutionsverfahren und Rückgabe gepfändeter Gegenstände erwirken und damit Organe zum Amtsmissbrauch verleiten wollen.

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