Wien: Keine Bilder mehr aus der Luft

Karlskirche und Heumarkt
Eine Gesetznovelle verbietet de facto Panoramafotos aus der Adlerperspektive.

Wer nach Australien, Neuseeland oder in die USA fährt, sieht es. Ein modernes Hotel ohne ansprechende Fotos aus der Luft gibt es nicht mehr. Auch in Wien würde es einen entsprechenden Markt geben. "Jede zweite Anfrage bekomme ich aus Wien", sagt Andreas Tischler, der professionelle Drohnen-Fotos aus der Luft anbietet. Über der Bundeshauptstadt sei ihm das aber verboten. "Ausnahmen bekommt man nur im öffentlichen Interresse – zum Beispiel der Hannes Jagerhofer für die heurige Beachvolleyball-WM".

Doch bisher gab es noch eine weitere Möglichkeit: Interessierte konnten sich von einem Hubschrauberunternehmen solche Fotos anfertigen lassen. Damit ist es allerdings seit März ebenfalls vorbei, denn da wurden die Luftverkehrsregeln geändert. Demnach sind solche Flüge nur mehr möglich, wenn sie "nicht dem bloßen Privatinteresse einzelner Personen dienen". Über Details entscheidet die Austro Control.

Prominente Kunden

Der Grazer Fotograf Peter Redl versteht mittlerweile die Welt nicht mehr, wie er sagt. Fünf Mal im Jahr machte er bisher in Wien Luftbilder aus einem tieffliegenden Hubschrauber heraus. Zu seinen Kunden zählen laut eigenen Angaben die Entsorgungsbetriebe Simmering, die ÖBB, die Bundesimmobilien-Gesellschaft (BIG), die Wiener Linien, sowie die Baukonzerne Strabag und Porr.

Bisher ging das so: "Ich habe den Piloten angerufen, wir haben uns am Flugplatz getroffen, haben dann einen Flugplan abgegeben und mit dem Tower den Flug koordiniert. "Das war überhaupt nicht problematisch", sagt Redl. "Wenn wir dem Tower mitgeteilt haben, nächstes Ziel Hauptbahnhof, erhielten wir das Okay."

Einzelansuchen

Seit der Novelle der Luftverkehrsregeln darf der Flug den öffentlichen Interessen nicht entgegen stehen. "Auf diese Änderung beziehen sich die Austro-Control-Mitarbeiter und sie meinen, ich muss für jedes einzelne Objekt, das ich fotografieren will, einzeln ansuchen", sagt Redl. "Sie sagten mir, sie entscheiden dann darüber, ob ein öffentliches Interesse besteht, das steht aber so nicht im Gesetz. Sie sagten mir auch, ein gewerblicher Fotoflug sei das Privatinteresse des Fotografen oder seines Auftraggebers. Das ist doch absurd."

Der Spezialist fühlt sich von der Luftfahrtbehörde schikaniert. "Die wollen mir anscheinend meine unternehmerische Geschäftstätigkeit verbieten", sagt Redl.

"Ich habe der Austro Control sogar eine entsprechende Liste der Objekte samt den Namen der Auftraggeber geschickt", sagt der Fotograf zum KURIER. Nun hat Redl als letzte Möglichkeit die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung im Innenministerium eingeschaltet. Er wirft der Austro Control Amtsmissbrauch vor.

"Neue Bestimmungen"

Diese widerspricht dem und teilt schriftlich mit: "Seit der jüngsten Novelle gelten für den Einflug in das Flugbeschränkungsgebiet Wien neue Bestimmungen. Eine Bewilligung durch die zuständige Behörde Austro Control kann immer nur projektbezogen erteilt werden, weil im Gesetzestext dezidiert auf den Zweck des Fluges abgestellt wird. Zu prüfen ist dabei, ob der Flug im öffentlichen Interesse erfolgt bzw. keine öffentlichen Interessen wie die Sicherheit der Luftfahrt oder Lärmschutz dem entgegenstehen. (...) Gerade weil es sich bei Flügen über dem Wiener Stadtgebiet um den Einflug in ein Flugbeschränkungsgebiet handelt, können Genehmigungen im Hinblick auf die Vermeidung von unnötiger Lärmentwicklung und auf die Sicherheit im Sinne der Bevölkerung nur in Ausnahmefällen erteilt werden."

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