Domina nach tödlichem Sex-Unfall vor Gericht

(Symbolbild)
Prostituierte muss sich nach dem Tod eines Freiers in einer Schlinge Ende September vor Gericht verantworten.

Ein außergewöhnlicher Prozess wird am 26. September im Wiener Straflandesgericht über die Bühne gehen. Eine Prostituierte muss sich nach einem tödlichen Sex-Unfall wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Sie soll am Ableben eines 45-jährigen Mannes mitschuldig sein, der in einem Wiener Hotel leblos in einer Schlinge hängend vorgefunden wurde.

Martin Mahrer, der Verteidiger der 29 Jahre alten Frau, will beweisen, dass seine Mandantin keinen Vorsatz hatte, ihren Freier in Lebensgefahr zu bringen. "Sie hat durch ihre Handlungen keine absichtliche schwere Körperverletzung verwirklicht", betonte der Anwalt am Freitag im Gespräch mit der APA. Die Frau - eine gelernte Friseurin, die im März 2015 wieder als Domina zu arbeiten begonnen hatte, weil das Geld knapp wurde, und im Internet auf SM-Foren ihre Dienste bei Atemreduktion und "Sklavenerziehung" anbot - habe dem Freier lediglich bei Vorbereitungshandlungen geholfen. "Das Opfer hat sich dann selbst in die Schlinge fallen lassen und dadurch erst die Bewusstlosigkeit verursacht, die den Tod bewirkt hat", sagte Mahrer.

Atemreduktion gewünscht

Der Freier war Anfang September 2015 an die Domina herangetreten und hatte mit ihr bei mehreren Treffen seine Wünsche besprochen. Wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift festhält, kam es ihm darauf an, eine Atemreduktion - in der SM-Szene wird dafür der Begriff Breath Control verwendet - erstmals bis zur Bewusstlosigkeit zu erleben.

In der Nacht auf den 12. September führte die Domina in einem vom Freier angemieteten Hotelzimmer erstmals nach dessen Anweisungen eine Atemkontrolle durch. An einer Kleiderstange und einem Wandhalter hatte er ein Kletterseil befestigt und eine Schlinge vorbereitet. Er erklärte ihr, er werde sich diese Schlinge um den Hals geben und zuziehen, während sie ihm von hinten ein Schuhband um den Hals legen und ebenfalls zuziehen sollte. Zuvor hatte er ihr ein Schreiben übergeben, in dem er festhielt, er übernehme "die volle Verantwortung für jedes Risiko und gesundheitliche Schäden", wobei ihm bewusst sei, dass sein Fetisch zum Tod führen könne.

In der ersten Nacht bewirkte die Domina keine Bewusstlosigkeit, weil der Freier - wie er ihr später per WhatsApp schrieb - von ihrer Schönheit abgelenkt war. Man vereinbarte ein weiteres Treffen in der folgenden Nacht, wobei der Freier sich diesmal zusätzlich ein braunes Paketband um Kopf und Mund wickelte, sich wieder in die Schlinge hineinlegte und diese zuzog. Die 29-Jährige zog ihrerseits das schwarze Schuhband zu und verknotete dieses laut Anklage so fest wie möglich. Dem widerspricht allerdings Verteidiger Mahrer. Dieses Band sei wesentlich elastischer als das Kletterseil und "nicht zu eng" gewesen, so der Anwalt gegenüber der APA.

Nach den Angaben der Angeklagten soll sich der Freier mit seinem ganzen Körpergewicht in die Schlinge hineingelegt haben, wobei seine Knie den Boden nicht berührten. Sein Körper begann zu zucken und die erwünschte Bewusstlosigkeit trat ein. Die Prostituierte ließ darauf das Schuhband los, entfernte es allerdings nicht vom Hals und verließ das Hotelzimmer.

Domina verständigte Polizei

Nach eineinhalb Stunden wurde sie ihrer Aussage zufolge unruhig und schrieb dem Freier eine SMS, ob alles in Ordnung sei. Als keine Antwort kam, ging sie ins Hotel, klopfte an die Tür und wandte sich an die Rezeption, da der 45-Jährige nicht auf ihr Pochen reagierte. Laut Anklageschrift wurde der Frau an der Rezeption beschieden: "Wenn er tot wäre, finden wir ihn schon morgen." Daraufhin marschierte sie in eine Polizeiinspektion und schilderte die Sachlage. Auf Betreiben der Polizei wurde das Hotelzimmer kurz nach Mitternacht geöffnet und die Leiche entdeckt.

Wie der beigezogene Gerichtsmediziner Christian Reiter in seinem Obduktionsgutachten feststellte, starb der 45-Jährige infolge einer Strangulation an Hirnlähmung. Der Tod wäre nach Eintritt der Bewusstlosigkeit auch ohne den Erhängungsakt eingetreten, "da sich das Drosselwerkzeug (Schuhband) aufgrund der inneren Reibung nicht selbst spontan wieder gelockert hätte", heißt es in der Expertise.

Sollte die Domina im Sinn der Anklage schuldig gesprochen worden, müsste sie mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren rechnen. Die Verhandlung ist für zwei Stunden anberaumt.

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