Weil Publikum zu viel tanzte, musste Parov Stelar zahlen

Bei dem Auftritt 2015 wurde der Konzert-Charakter nicht infrage gestellt
Konzert oder Publikumstanz? Die Frage kostete Parov Stelar knapp 18.000€.

International wird Parov Stelar als Österreichs erfolgreichster Musikexport gehandelt. Als erster heimischer Musiker durfte der Electro-Swing-Experte mit seiner Band heuer am Coachella-Festival in Kalifornien auftreten und wurde vom Rolling Stone-Magazin zu einer der besten Truppen des Festivals gewählt.

Und in Wien? Hier wies der Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde von Parov Stelars Management ab und verpflichtete die Entertainment Quarter GmbH zu einer nachträglichen Vergnügungssteuer-Zahlung von knapp 10.000 Euro. Dazu kommen rund 8000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten. Der Grund: Ein Revisionsbeamter des Magistrats hatte einen Auftritt 2011 bei der Kontrolle nicht als Konzert, sondern als "Publikumstanz" gewertet.

Weil Publikum zu viel tanzte, musste Parov Stelar zahlen
Parov Stelar und Günther Unger
Aber von vorne: Am 1. Juli 2011 traten die Parov Stelar Band sowie andere Gruppen in der eher unbekannten Konzertlokalität Rinderhalle in Neu Marx (3. Bezirk) auf. Ursprünglich hatte man in die Gasometer Music City gehen wollen. Die Stadt, die den Standort Rinderhalle stärken wollte, habe das Konzert in Neu Marx mit 10.000 Euro unterstützt. Das deckte die Kosten der Infrastruktur, die in Neu Marx aufgebaut werden musste, erzählt Günter Unger, Geschäftsführer von Entertainment Quarter GmbH. Im Zuge der einzuholenden Genehmigungen habe ein Mitarbeiter der MA 6 (Rechnungswesen) zugesichert, dass es sich bei der Veranstaltung um ein Konzert handeln würde.

Zu viel getanzt

Doch ein Revisionsbeamter – ebenfalls der MA 6 –, der die Veranstaltung am 1. Juli kontrollierte, kam zu dem Schluss, dass während des "Saalfegers" – also der Musiker, der nach dem Hauptact Parov Stelar auftrat – richtig getanzt wurde. Dadurch habe es sich nicht mehr um ein Konzert, sondern um eine Tanzveranstaltung gehandelt. Die Magistratsabteilung forderte nachträglich die Vergnügungssteuer in der Höhe von 8183,55 Euro zuzüglich Verspätungszuschlag (818, 36 Euro) und Säumniszuschlag (163,68 Euro). Die Entertainment Quarter GmbH legte Berufung ein.

Parov Stelar, der bürgerlich Marcus Füreder heißt, meint: "Es ist an sich skurril, dass Vergnügen besteuert wird. Aber wenn ein Beamter sagt: ,Ihr müsst nur so spielen, dass niemand tanzt, dann habt ihr kein Problem‘, grenzt das an Schikane."

Vergangene Woche hat der Verwaltungsgerichtshof nun die Beschwerde als unbegründet abgewiesen: Es habe Publikumstanz gegeben; die Steuerforderung sei legitim. Im Büro der zuständigen Stadträtin Renate Brauner (SPÖ) sieht man die Arbeit der Behörde durch das Urteil bestätigt. Ein Sprecher räumt ein, dass eine Abgrenzung nicht immer einfach sei.

Das Skurrile: Unger war auch als Person geklagt worden und hatte vom Bundesfinanzgericht 2014 recht bekommen. Ihm war beschieden worden, dass die "rhythmischen Bewegungen der Konzertbesucher – wie sie auch bei Rock-Konzerten zu sehen seien", kein Gesellschaftstanz sind. Auch wurde kein anderes Konzert von Parov Stelar davor oder danach (selbst am gleichen Ort) als Tanz gesehen. "Diese Steuer gehört angepasst", fordert Unger. "Es kann nicht sein, dass sie willkürlich verwendet wird."

Bürokratische Hürde

Weil Publikum zu viel tanzte, musste Parov Stelar zahlen
BILD zu OTS - (c) www.annarauchenberger.com / Anna Rauchenberger ? Wien, Austria, 13.01.2016 - Wirtschaftsbund Wien - Portraits. FOTO: Christoph Biegelmayer, Wirtschaftsbund Wien
Christoph Biegelmayer, Direktor des Wiener Wirtschaftsbundes, ergänzt: "An diesem Fall sieht man, vor welch teilweise abstrusen Problemen die Selbstständigen bei der Vergnügungssteuer stehen. Sie ist nicht nur eine finanzielle und bürokratische Hürde, sondern kann existenzgefährdend sein. Die Steuer wird nämlich vom Umsatz und nicht vom Gewinn berechnet." Der Wirtschaftsbund fordert eine Abschaffung; die Entscheidung der rot-grünen Regierung wird im Herbst fallen.

Vergnügungssteuer

Publikumstanz

Publikumstanz unterliegt der Vergnügungssteuer. Als Publikumstanz gelten Gesellschaftstänze, die auf einer vom Veranstalter bereitgestellten Tanzfläche abgehalten werden.

Abschaffung der Steuer?

Der Wirtschaftsbund und die Junge ÖVP starteten zu Sommerbeginn eine Kampagne zur Abschaffung dieser Steuer. Im Herbst wird es eine Entscheidung der rot-grünen Stadtregierung geben. Mit dem Verbot des kleinen Glücksspiels ist eine wesentliche Einnahmequelle der Vergnügungssteuer weggefallen.

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