Vorwurf Wiederbetätigung: Arzt wird angeklagt

Thomas Unden muss sich im März vor Gericht verantworten
Mediziner, der "keine Asylanten" behandeln wollte, soll Einschlägiges veröffentlicht haben.

Der Wiener Allgemeinmediziner Thomas Unden muss sich wegen NS-Wiederbetätigung vor einem Geschworenen-Gericht verantworten: Der juristische Weg bis zu einer (rechtskräftigen) Anklage war lang, doch jetzt steht fest: Am 14. März wird Unden unter anderem wegen diverser Postings auf Facebook im Wiener Straflandesgericht Rede und Antwort stehen müssen.

Unden war im März 2016 mit einer grenzwertigen Aussage in die Schlagzeilen geraten. Damals erklärte der praktische Arzt aus Wien-Floridsdorf, "keine Asylanten in seiner Praxis zu behandeln". Er sei nicht bereit, Leuten seine medizinischen Dienste angedeihen zu lassen, "die ich ohnehin ungefragt durchfüttern muss".

Hausbesuch

Unden wurde daraufhin beim Disziplinarrat der Ärztekammer angezeigt und erhielt Berufsverbot – gegen das er noch immer ankämpft. Dann geriet er ins Visier des Verfassungsschutzes, der ihm einen Hausbesuch abstattete und Laptop sowie Datenträger beschlagnahmte.

Der ehemalige Grün-Politiker Karl Öllinger erstattete zudem Anzeige wegen Einträgen auf Undens Facebook-Seite. Denn darauf entdeckte Öllinger bedenkliche Bilder und Postings. Unter anderem soll Unden Adolf Hitler gedankt und die Nürnberger Prozesse gegen NS-Verbrecher geleugnet haben. Unden selbst bestritt von Anfang an, etwas mit diesen Einträgen zu tun zu haben.

Er stand lediglich zu dem Posting: "Meine Ehre heißt Treue" (eine SS-Parole), das sei "ein hoch humanistisches Ideal". Rechtsradikal sei er aber nicht. Im übrigen müsse sein Facebook-Profil einer Hacker-Attacke zum Opfer gefallen sein. Genauso wie die Homepage seiner ehemaligen Praxis und seine Mail-Adressen.

Schlampig ermittelt

Das wurde im Zuge der Ermittlungen nicht gründlich genug untersucht. Undens Anwalt Adrian Hollaender beeinspruchte die Anklage, das Oberlandesgericht Wien gab ihm Recht. Im Anschluss musste ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Diesen Kniff versuchte der Anwalt auch ein zweites Mal, nachdem die Anklage modifiziert wurde – diesmal allerdings scheiterte er. Die Anklage ist rechtskräftig. Der Fall kann verhandelt werden.

Für Hollaender wurde die Möglichkeit einer Hacker-Attacke noch immer nicht ausreichend geklärt: "Einige Anklagepunkte wurden zwar fallen gelassen. Aber es wurde noch immer nicht objektiviert, ob er gepostet hat und ob es sich bei den Beiträgen tatsächlich um Wiederbetätigung handelt."

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