Vier Jahre nach Mord an Polizisten wieder frei

Vier Jahre nach Mord an Polizisten wieder frei
Schizophrenie: Arznei abgesetzt, neuer Vorfall, neuer Prozess

"Man kann ihm keinen Vorwurf machen. Der Staatsanwalt hat – die Eltern angeklagt: Sie wussten seit langem, dass ihr Sohn psychisch krank ist, taten aber nichts": So schrieb der KURIER 1993. Der 20-Jährige war damals mit einem Messer wieder einmal auf seine Eltern losgegangen und hatte, nachdem die Polizei eingeschritten war,den 27-jährigen Revierinspektor Wolfgang Kössner erstochen.

24 Jahre danach ist wieder etwas vorgefallen und der geisteskranke Wiener stand erneut vor Gericht.

Wegen Zurechnungsunfähigkeit war der paranoid Schizophrene damals nach dem Mord an dem Polizisten unbefristet in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Nach nicht einmal vier Jahren war er wieder frei, weil ihn die Ärzte für nicht mehr gefährlich erachteten. Der Mann sprach auf die Medikamente gut an, zeigte sich krankheitseinsichtig und versprach, sich an die Auflagen zu halten. In den Jahren danach fiel der Wiener nicht auf.

Vom Markt genommen

Das änderte sich jedoch, als das starke Neuroleptikum Fluanxol, an das sich der Patient gewöhnt hatte, vom Markt genommen wurde. In der Apotheke konnte man dem Kranken offenbar kein Ersatzmittel empfehlen. Seine Psychiaterin stimmte zu, dass er die Medikamente überhaupt absetzte.

Darf das wahr sein? Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer hält das für glaubwürdig, das sei bei niedergelassenen Ärzten durchaus möglich.

Schubweise kam die Krankheit nun wieder zum Vorschein. Der Mann attackierte seine Schwester, die Polizei schritt ein, wegen Aussageverweigerung der Schwester gab es aber keine Konsequenzen. Am 24. Februar dieses Jahres bedrohte der Mann in einem Kaffeehaus einen anderen Gast, er werde aus ihm "Sushi machen, ich hab schon einmal wen abgestochen!" Als die Polizei kam, ging er auf die Beamten los und wurde inhaftiert. Nach medikamentöser Behandlung besserte sich sein Zustand schlagartig.

Der Gerichtssenat verfügte deshalb nur eine bedingte Einweisung. Das bedeutet, der Mann lebt in einer auf psychisch Kranke spezialisierte Wohngemeinschaft mit qualifiziertem Personal und bekommt Depotspritzen, die Einweisung in eine geschlossene Anstalt wird für eine Probezeit ausgesetzt.

"Danke schön, Herr Richter", sagte der inzwischen 45-Jährige und meinte zu der Entscheidung: "Es kann nicht schaden."

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