Verwahrloste Kinder: Mutter verurteilt

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Neun Monate bedingt wegen grober Vernachlässigung von drei Töchtern. Freispruch von der Anklage wegen Missbrauchs durch Unterlassung.

Eine vierfache Mutter ist Mittwochvormittag am zweiten Verhandlungstag am Wiener Straflandesgericht wegen grober Vernachlässigung von drei Töchtern zu einer bedingten Strafe von neun Monaten verurteilt worden. Vom mitangeklagten Vorwurf, ihre Kinder nicht vor den Missbrauchsangriffen des Stiefgroßvaters geschützt zu haben, wurde die 38-Jährige freigesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Überforderung

Die Frau hauste mit ihrem Lebensgefährten und den Kindern in einer völlig verdreckten und verrauchten Wohnung. Neben den drei gemeinsamen Töchtern hatte die Frau noch einen Sohn aus einer früheren Ehe, der Lebensgefährte brachte auch ein Kind in die Beziehung. Das Paar dürfte aufgrund von psychischen Problemen mit der Betreuung der fünf Kinder völlig überfordert gewesen sein.

Das älteste Mädchen, heute zwölf Jahre alt, musste jeden Tag für ihre Geschwister Frühstück machen. Auf die Frage in der Schule, warum das denn die Eltern am Morgen nicht tun würden, meinte das Kind, dass Mama und Papa da noch schlafen würden. Die Wäsche wurde nur alle zwei Wochen gewaschen, die verdreckten Kinder mussten manchmal im Hort geduscht werden, weil sie "so gestunken haben", erzählte eine Sozialarbeiterin. Die Kinder blieben nicht nur in ihrer Entwicklung zurück - das jüngste Kind (6) wurde nicht einmal in den Kindergarten geschickt -, auch die medizinische Betreuung ließ zu wünschen übrig.

Missbrauch durch Stiefgroßvater

Zu allem Übel wurden die Mädchen dann für die Betreuung ihrem Stiefgroßvater überlassen. Dieser fiel über die Kinder her und missbrauchte sie jahrelang. Der 58-Jährige wurde in der Zwischenzeit zu vier Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, die Großmutter bekam wegen Mitwisserschaft 2,5 Jahre. Das Gericht hatte nun zu klären, ob die Mutter der Kinder es unterlassen hatte, ihre Töchter vor den Übergriffen des Stiefgroßvaters zu schützen. Schlussendlich wurde die Frau von diesem Vorwurf freigesprochen, sie blieb bei ihrer Verantwortung, erst später von dem Missbrauch erfahren zu haben.

Ursprünglich hätte auch der Vater der Mädchen vor Gericht erscheinen sollen. Sein Verfahren wurde allerdings ausgeschieden, weil er wegen einer psychischen Erkrankung derzeit nicht verhandlungsfähig ist.

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