Vater wartet 7 Jahre auf Besuchsrecht

Vater wartet 7 Jahre auf Besuchsrecht
Anwaltskritik an der Justiz: Verschlossene Türen, zu hohe Kosten.

Das einer Wiener Richterin gewidmete große Lob der Rechtsanwälte in ihrem „Wahrnehmungsbericht“ zur Rechtspflege wirft ein bezeichnendes Bild auf die Justiz: Frau Rat hat eine dringend benötigte Urkunde aus dem Akt via eMail geschickt!

Vom elektronischen Akt ist die österreichische Gerichtsbarkeit im 21. Jahrhundert noch weit entfernt, es werden Tonnen an Papier produziert, und die Verfahren ziehen sich oft unerträglich in die Länge. So wartet ein Vater seit sieben Jahren darauf, dass ihm das Gericht ein Besuchsrecht bei seinem Sohn einräumt. Eine Mutter wartete dreieinhalb Jahre auf eine Entscheidung im Verfahren um den ausständigen Unterhalt. Und nach einem Verkehrsunfall mit Toten und traumatisierten Verletzten ließ sich der Gutachter, dem der Richter vier Wochen Zeit eingeräumt hatte, fast zwei Jahre Zeit.

„Initiative Justiz“

Der neue Anwaltspräsident Rupert Wolff kündigte eine „Initiative Justiz“ zur Beseitigung solcher Pannen an. Die Anwälte beklagen, dass ihnen vielfach keine Akteneinsicht gewährt wird oder man von ihnen verlangt, dafür extra von Graz nach Wien zu reisen, weil das Versenden von Aktenkopien zu kompliziert sei. Und dann stehen sie manchmal vor verschlossenen Türen: Einige Bezirksgerichte sind nur noch an zwei Tagen pro Woche stundenweise für den Parteienverkehr geöffnet, weil sich die Justiz die hohen Kosten für die Sicherheitskontrollen nicht mehr leisten kann oder will.

Dabei nimmt die Justiz mehr Geld ein als je zuvor. Sie ist zu 110 Prozent durch die Gerichtsgebühren gedeckt. Eine kopierte Seite aus dem Akt wird mit 1,10 Euro berechnet. Alles zusammen macht das z. B. bei einem Verfahren in erster Instanz mit einem Streitwert von 400 Millionen Euro 4,8 Millionen Euro aus.

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