Überrollter Arbeiter über Unfallort: "Begegnungszone"

Überrollter Arbeiter über Unfallort: "Begegnungszone"
Am zweiten Tag im Prozess um das Unglück im Lainzer Tunnel sagte das Opfer als Zeuge aus.

Am zweiten Tag im späten Prozess um den Unfall beim Bau des Lainzer Tunnels, bei dem ein Arbeiter einen Unterschenkel eingebüßt hatte, wunderte sich Richter Stefan Erdei über widersprüchliche Sicherheitsanweisungen: Demnach sollten die Fahrer der Baufahrzeuge bei einer Begegnung mit Arbeitern, die zu Fuß unterwegs waren, anhalten. In der selben Unterweisung steht, dass die Arbeiter stehen bleiben sollen.

"Das ist absurd", konstatierte Erdei: "Weil dann gibt es so lange einen Stillstand im Tunnel, bis man dort Skelette ausgraben kann." Sollten sich die Sicherheitsregeln darauf beschränkt haben, "würde ich über ein Geständnis nachdenken", riet der Richter den angeklagten Bauleitern.

Am 15. Juli 2008 war der damals 28-jährige Michael O. von einem 38 Tonnen schweren Muldenkipper überrollt worden. Die Angeklagten wollen die Schuld ihm zuschieben, er habe im Rangierbereich des Baufahrzeuges nichts verloren gehabt.

Zu schnell

Am Mittwoch sagte der von Anwalt Sebastian Lesigang vertretene Michael O., der bisher keinen Cent Schmerzensgeld bekommen hatte, als Zeuge aus: Den Unfallort im Tunnel verglich er mit einer "Begegnungszone, in der viele Menschen und Maschinen unterwegs waren. Man hätte miteinander Kontakt aufnehmen müssen. Die Muldenkipper sind aber meist zu schnell und mit sehr eingeschränkter Sicht gefahren."

Urteil am Donnerstag.

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