Tod durch Liquid Ecstasy: Zwei Jahre Haft

Am 1. August wurde im Wiener Landesgericht der Fall . verhandelt. Natalie trank im Auto des Angeklagten Alexander S.  aus einer Wasserflasche und starb. In der Flasche war Liquid Ecstasy. Das nicht rechtskräftige Urteil: zwei Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.
Eine junge Frau trank im Auto des Angeklagten aus einer Wasserflasche und starb.

Der Vater von Natalie hält im Gerichtssaal ein Foto seiner Tochter in die Höhe. Als Ausgleich zur Verantwortung des Angeklagten Alexander S., der den Tod der 27-Jährigen als „Schlamperei, für die ich gerade stehen muss“ abtut.
In „bester Partylaune“ sei man gewesen, sagt sein Verteidiger Herbert Eichenseder, „das ist nicht zynisch gemeint. Warum hätte er Natalie etwas antun sollen?“ Es sei eine Verwechslung gewesen, wie man sie von Geschichten aus Wirtshäusern kennt, wenn jemand irrtümlich Putzmittel aus einer nicht gekennzeichneten Flasche trinkt.

Tod durch Liquid Ecstasy: Zwei Jahre Haft
k.o.tropfen-prozess

Natalie und ihre Freundin Anna waren am frühen Morgen des 1. April 2013 gemeinsam mit Alexander S. und dessen Freund in Wien von einem Lokal in ein anderes gefahren. Unterwegs bot der 36-jährige S. seinen Mitfahrern Speed an. Dabei hatte der mehrfach Vorbestrafte unter dem Motto „Therapie statt Strafe“ nach einem Drogendelikt gerade erst einen Strafaufschub bekommen.

Auch die beiden Mädchen, die bereits reichlich Alkohol intus hatten, zogen eine Line mit (bei dieser Erörterung verlässt Natalies Vater den Verhandlungssaal). Das macht durstig. Als die Mädchen im Auto nach Abhilfe verlangten, wies Fahrer Alexander S. nach hinten, dort befinde sich etwas zu trinken. Er will dabei an einen Fruchtsaft im Tetrapack gedacht haben, die 30-jährige Anna griff aber nach einer – angeblich in einem Rucksack verstauten – Mineralwasserflasche und reichte sie Natalie. Die 27-Jährige machte einen großen Schluck und beklagte sich sofort über den „grauslichen Geschmack“. Laut der Zeugin Anna soll sich der Angeklagte erschrocken umgedreht und gefragt haben, ob sie womöglich „aus dieser Flasche“ getrunken habe.

Felgenreiniger

Er hatte darin zuvor einen im Internet gekauften Felsenreiniger (Gammabutyrolacton) eingefüllt, der in geringer Dosis und mit Fruchtsaft gestreckt als Partydroge Liquid Ecstasy populär ist bzw. als K.-o.-Tropfen missbraucht wird. Er habe das daheim mit seiner Freundin konsumieren wollen, wobei er mit einer Spritze zwei bis drei Milliliter in ein Getränk zu träufeln pflegt.

„Ein Missverständnis“, sagt S. nun beim Prozess. Er hätte wohl vor dieser Flasche – die als einziges besonderes „Merkmal“ eine Verschlusskappe in anderer Farbe hatte – warnen müssen. Aber niemals habe er gedacht, dass man nach einem Schluck daraus gleich stirbt. Wenn er davon zu viel erwische, nicke er bloß kurz ein.
Als Natalie gleich danach einschlief, habe man gedacht, sie werde schon wieder aufwachen und sei weitergefahren. Vor dem Lokal versuchte man zehn Minuten lang vergeblich, das Mädchen zu wecken. Dann fuhren die vier zur Wohnung von Anna, die Burschen schleppten die bewusstlose Natalie die Stiegen hinauf und legten sie im Vorzimmer ab. Anna dachte: „Die muss doch einmal aufwachen“ und gab ihr sogar ein paar Ohrfeigen. Als kein Puls mehr zu fühlen war, stieg Panik auf und man alarmierte endlich die Rettung. Natalie erwachte nicht mehr und starb im Spital.

Herumkugeln

Richterin Hannelore Pilz warf Alexander S. vor, er habe „eine höchst gefährliche Flüssigkeit mehr oder weniger frei herumkugeln lassen.“ Sie verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu zwei Jahren Haft (nicht rechtskräftig). Der Mutter und der Schwester von NAthalie D. gestand das Gericht ein Trauerschmerzengeld von jeweils 10.000 Euro zu. Außerdem muss ihnen Alexander S. die Begräbniskosten ersetzen.

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