Teilbedingte Haft für Hundebesitzer

47-Jähriger nach Streit mit Polizei wegen versuchten Widerstands gegen Staatsgewalt verurteilt.

Mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe für den Angeklagten ist am Mittwochnachmittag im Wiener Straflandesgericht der Prozess nach einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen einem Hundebesitzer und zwei Polizisten zu Ende gegangen (lesen Sie hier mehr über den Prozess). Der 47-Jährige wurde wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt zu sieben Monaten Haft verurteilt, davon zwei Monate unbedingt.

Vom Vorwurf, einen Beamten verletzt zu haben, wurde er demgegenüber freigesprochen. Da der Mann den unbedingten Teil der Strafe bereits verbüßt hat - er befand sich seit Ende November in U-Haft -, wurde er unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ohne Leine und Beißkorb

Der in der Baubranche tätige Mann war am 25. November 2014 wie an jedem Werktag nach Arbeitsschluss mit seinem Hund nach Hause gegangen. Der Labradoodle - eine Kreuzung zwischen Labrador, Retriever und Großpudel - war weder angeleint noch mit einem Beißkorb ausgestattet, was die Aufmerksamkeit einer Funkstreifen-Besatzung erregte. Versuche, den Hundebesitzer zum Anhalten zu bringen und zur Rede zu stellen, schlugen fehl.

"Er hat mich kurz angeschaut und ist flott weitergelaufen", beschrieb einer der beiden Polizisten als Zeuge im Grauen Haus die Reaktion des 47-Jährigen. Als er aus dem Wagen ausstieg und dem Mann zu Fuß folgte, sei dieser davongelaufen. Erst kurz, bevor er ihn eingeholt hätte, sei der Mann stehen geblieben, habe sich umgedreht und ihm mit den Worten "Oaschkiberer, i bring di um" einen Faustschlag versetzen wollen.

"Notfaustschlag"

Der Polizist machte geltend, dem Mann in dieser Situation einen "Notfaustschlag" ins Gesicht versetzt zu haben. Der Schlag habe aber keine Wirkung gezeigt. Da habe er sich zu einem gezielten Fußstoß in Richtung Oberkörper entschlossen, was den 47-Jährigen zu Fall brachte. Am Boden liegend, habe dieser weiter um sich geschlagen und getreten. Ihm und seinem Kollegen sei es nicht gelungen, den Mann zu bändigen und ihm Handfesseln anzulegen. Dazu habe es der Verstärkung von Kollegen bedurft, die ein Passant per Mobiltelefon verständigt hatte.

Beim Prozessauftakt Anfang Jänner hatte der Angeklagte demgegenüber erklärt, er sei von hinten niedergeschlagen worden. Er habe von den Uniformierten mehrere Faustschläge kassiert. Während sich der eine Beamte auf seine Brust setzte und mit den Knien seine Hände fixierte, hätte der andere nach ihm getreten: "Der hat so fest zugetreten, dass ich bewusstlos war. Wie ich wieder zu mir gekommen bin, bin ich mit Handschellen am Straßengeländer gehängt."

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