Streit unter Nachbarn: Häuser stehen vor Abriss

Rechtsstreit, Kanal, Gartensiedlung Wien 16.,
Kleingartensiedlung in Ottakring ist in Aufruhr.

Für Passanten mag die kleine Siedlung am Fuße des Wilhelminenbergs einen idyllischen Eindruck vermitteln – doch im Inneren brodelt derzeit ein erbitterter Kampf:

Die sechs Kleingartenhäuser in der Wilhelminenstraße 119 im 16. Bezirk wurden Anfang des 20. Jahrhunderts illegal errichtet. Um weiterbestehen zu dürfen, müssen sie innerhalb der nächsten acht Monate legalisiert werden. Ansonsten droht der Abriss.

Eine nachträgliche Bewilligung ist nur bei Zustimmung aller Grundeigentümer möglich. Doch einer der Besitzer, Herr T., verweigert seine Unterschrift – und zieht damit den Ärger der restlichen Bewohner auf sich.

„Ich habe das Haus selbst gebaut, jeden Stein in der Hand gehabt. Dieser Garten ist mein Leben. Nun besteht die Gefahr, dass dieses Haus zerstört wird, nur weil dieser Mann sich querstellt“, klagt der 75-jährige Othmar Häusler. „Wie kann ein Mann nur so egoistisch sein?“, fragt sich der 73-jährige Günter Mazur.

Unter einer Bedingung würde Herr T. seine Unterschrift leisten: wenn er den Garten neben seinem Grundstück bekommen würde. Denn Herr T. ist nicht nur Miteigentümer in der Kleinsiedlung, ihm gehört auch eine zweistöckige Villa am Nachbargrund. Er hätte gern mehr Gartenplatz vor seiner Villa. Herr T. selbst war zu keiner Stellungnahme bereit.

Der begehrte Grund gehört Pensionistin Anna Hauser. Die 92-Jährige besitzt den Garten seit 41 Jahren. Seit sie in Pension ist, kommt sie täglich hierher. „Ich gebe meinen Garten sicher nicht her“, stellt sie klar. „Da kann er sich auf den Kopf stellen.“ Seit ihr Mann vor fünfzehn Jahren starb, frage Herr T. regelmäßig nach dem Grund. „Aber ich möchte doch, dass meine Nichten und Neffen hier ihre Sommer verbringen können“, sagt Hauser.

Geklagt

Herr T. wurde nun von den anderen Eigentümern auf Zustimmung geklagt. Der Fall liegt beim Bezirksgericht Hernals. Sollte das Gericht entscheiden, dass Herr T. die Unterschrift zu Recht verweigert, droht den Häusern die Abtragung. Die Bezirksvorstehung Ottakring weiß über den Rechtsstreit: „Wir hoffen, dass es zu einer einvernehmlichen Einigung kommen wird.“ Zunächst heißt es allerdings Abwarten: Die nächste Verhandlung ist für den 20. Juni anberaumt.

Kommentare