Streit um Körberlgeld für die Wiener Rauchfangkehrer

Streit um Körberlgeld für die Wiener Rauchfangkehrer
Zwischen den Hausverwaltungen und den Wiener Rauchfangkehrern ist ein Streit entbrannt.

Zwischen den Hausverwaltungen und den Wiener Rauchfangkehrern ist ein (Rechts-)Streit um die sogenannte Verbrennungsluftzufuhr entbrannt. Seit Oktober 2012 muss diese jährlich überprüft werden. Durch Thermoputzfassaden und den Einbau dichter Kunststofffenster verfügen Räume mit Gas-Kombithermen oder Durchlauferhitzern nicht mehr über genügend Frischluft, wodurch es zur gefährlichen Konzentration von Kohlenmonoxid kommen kann.

76 Prozent mehr

Die Innung der Rauchfangkehrer legt die Kontrollpflicht so aus, dass eine jährliche Luftzahlmessung durchzuführen – und zu verrechnen – ist. Pro Haushalt macht das 23,07 Euro nach dem Kehrtarif aus. Die Landesinnung hat an die Hausverwaltungen Musterbriefe verschickt, die jährliche Messung vornehmen zu lassen und über die Betriebskosten abzurechnen. Der Anteil der Rauchfangkehrerkosten in den Betriebskosten steigt dadurch in manchen Wohnhäusern um bis zu 76 Prozent.

Die Hausverwaltung Wiesbauer spielt da nicht mit und hat ihren Rechtsanwalt Friedrich Petri eingeschaltet. Petri steht auf dem Standpunkt, dass lediglich eine (ohnehin bei der Hauptkehrung fällige) alljährliche Überprüfung (ohne zusätzliche Kosten) der Gasanlage durchzuführen ist. Das heißt, der Rauchfangkehrer kontrolliert, ob ein anderes Gasgerät angeschlossen, eine thermische Sanierung im Haus durchgeführt wurde oder dichtere Fenster eingebaut wurden. Die MA 68 (Feuerwehr) gibt Petri Recht und erklärte auf seine Anfrage, dass solche neuen Umstände "ohnehin systembedingt" erkannt werden und nur in diesem Fall die Messung durchzuführen ist.

Eine Reaktion der Innung steht noch aus.

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