Staatsanwalt stellt Verfahren gegen Abtreibungsärztin ein

Der Arzt wollte mit dem Foto zeigen, dass Ärzte auch Nachts arbeiten (Symbolbild)
Kein Fehlverhalten von jener Medizinerin, deren Praxis im Sommer geschlossen wurde.

Im Sommer sorgten die Vorwürfe für Aufregung: In der Praxis einer Wiener Abtreibungsärztin soll es wiederholt zu schweren Behandlungsfehlern gekommen sein. Patientenanwältin Sigrid Pilz brachte die Causa ins Rollen. Wenig später sprach die Ärztekammer ein unbefristetes Berufsverbot gegen die Medizinerin aus.

Auch die Staatsanwaltschaft Wien ermittelte. Und zwar im Fall einer Frau, die bei einer Abtreibung eine Gebärmutter-Perforation erlitten hatte. Nun wurde das Verfahren eingestellt. „Die Erhebungen haben ergeben, dass die Ärztin die Operation nicht selbst vorgenommen hat. Sie war nur mit den Vorbereitungen dafür betraut. Es war kein Fehlverhalten festzustellen“, bestätigt Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Auch gegen den zweiten Beschuldigten, den operierenden Arzt, wurde das Verfahren eingestellt. Ein Sachverständigen-Gutachten hat ergeben: Derartige Verletzungen gehören zum Operationsrisiko.

Die betroffene Ärztin ist erleichtert. Doch ihre Praxis ist noch immer geschlossen. Denn die Ärztekammer hatte ein Berufsverbot verhängt. Vorab hatte es eine Begehung gegeben. Da habe sich gezeigt, dass die Ärztin nicht gemäß des medizinischen Standards gearbeitet hätte.

„Die Vorwürfe gegen mich stimmen nicht“, fühlt sich die Ärztin nun bestätigt. „Trotzdem bin ich erledigt. Wissenschaftlich und gesundheitlich. Aber auch finanziell. Ich hatte 38 Jahre lang die Ordination. Ich hätte nie gedacht, dass das so endet“, sagt die Medizinerin. Eigentlich hätte sie die Ordination erst im Jahr 2015 übergeben wollen.

Falsche Anschuldigung

Dass Patienten mit dem Rettungswagen von der Ordination abgeholt wurden, sei korrekt. „Aber da waren auch Frauen dabei, die einen weit überhöhten Blutdruck oder einen Blinddarm-Durchbruch hatten“, rechtfertigt sie die Einsätze.

Die Einstellung des Strafverfahrens hat allerdings keinen Einfluss auf das Verfahren der Ärztekammer. Die Ärztin hatte gegen das Berufsverbot berufen. Eine Entscheidung steht noch aus.

„Das eingestellte Strafverfahren ist nur ein Teilaspekt. Wesentlich ist die Qualitätsfrage“, sagt Patientenanwältin Sigrid Pilz. „Die Ordination wurde schließlich wegen Gefahr im Verzug geschlossen.“

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