Staat muss für Polizei-Todesschuss zahlen

Staat muss für Polizei-Todesschuss zahlen
Das Höchstgericht verurteilte erst jüngst die Amtshandlung, bei der ein verwirrter Lkw-Fahrer erschossen worden war.

Der aus dem Ruder gelaufene Polizeieinsatz in der Wiener Goldschlagstraße, bei dem Mittwochfrüh eine verwirrte Frau von neun Kugeln niedergestreckt wurde (siehe Zusatzbericht), weist starke Parallelen zu einer tödlichen Amtshandlung im Jahr 2004 auf. Fast acht Jahre danach wurde diese vom Verwaltungsgerichtshof nun endgültig als rechtswidrig und das Verhalten der Polizei als unkoordiniert, aggressiv, sogar provozierend verurteilt.

Der Milchlieferant Nicolae Jipa litt an Verfolgungswahn. Am 11. Jänner 2004 verließ er mit einem Plüschtier seines vierjährigen Sohnes und einem Küchenmesser die Wohnung, stieg in den Lkw, fuhr in die Innenstadt und rammte unterwegs drei Fahrzeuge. Mehrere Einsatzfahrzeuge umstellten ihn. Ein Beamter zerschlug mit einem Einsatzstab die Windschutzscheibe und sprühte Pfefferspray in die Fahrerkabine. Der 35-jährige Lkw-Fahrer stieg mit dem Messer in der Hand aus und versuchte, zu flüchten. Ein Polizist gab einen Warnschuss ab, ein Kollege erschoss Jipa.

Ohne Prozess

Die Polizei war bestrebt, dem Erschossenen ein aggressives Verhalten zu unterstellen und zeigte ihn posthum wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und versuchten Mordes an. Die Staatsanwaltschaft befand gleich ohne Prozess, der tödliche Schuss sei Notwehr des Beamten gewesen und stellte das Verfahren gegen den Polizisten ohne Begründung ein.

Die Witwe von Nicolae Jipa brachte die tödliche Amtshandlung mithilfe des Anwalts Ingo Riß vor den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). Dieser rügte die "wortklauberische Akribie", mit der die Exekutive eine "nicht objektivierbare" Notwehrsituation konstruierte, und befand den Verlauf des Einsatzes für rechtswidrig. In dem "völlig unkoordinierten aggressiven Einschreiten" der Polizei-Übermacht wurde eine "nahezu provozierende Eskalation" gesehen.

Das Zerschlagen der Windschutzscheibe und Einsprühen des Pfeffersprays habe eine Panikreaktion des Lkw-Fahrers ausgelöst. Der UVS – der die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Polizeischützen ohne Begründung ausdrücklich als der Wahrheitsfindung nicht dienlich betrachtet – attestierte der Exekutive ein Organisationsverschulden.

Das Innenministerium wollte sich mit dieser Entscheidung nicht abfinden und erhob eine Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Das Höchstgericht wies diese zurück und schob noch nach, es hätte weniger aggressive Mittel als die Schusswaffe gegeben, um den verwirrten Mann zu stoppen.

Die Witwe von Nicolae Jipa hat mit diesem Beschluss nun endlich die Möglichkeit, von der Republik Österreich die Begräbniskosten ersetzt und Unterhalt für sich und ihren Sohn zu bekommen. Anwalt Riß fordert in ihrem Namen 123.000 Euro und den laufenden Unterhalt. Man hofft auf ein Angebot der Finanzprokuratur, sonst müsste auch noch ein Amtshaftungsverfahren geführt werden.

Aktueller Fall: Staatsanwalt ermittelt gegen Frau und Polizisten

Nach dem völlig eskalierten Polizeieinsatz, bei dem eine mit Messern bewaffnete Frau durch neun Schüsse durchsiebt wurde, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Wien in zwei Richtungen: Mordversuch der Frau an den Beamten und Notwehrüberschreitung durch die Beamten. Laut Michaela Schnell, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, liegen nun alle Aussagen der Beamten vor. Weiters müssen aber auch noch ein Schießgutachten, ein gerichtsmedizinisches Gutachten und ein psychiatrisches Gutachten angefordert werden.

In Vernehmungen erklärten die Beamten, wie es aus ihrer Sicht zur hohen Anzahl von Schüssen gekommen sei. Demnach ist der erste Beamte nach der Messerattacke durch die Frau im Bad zu Sturz gekommen und liegen geblieben. Die Frau habe trotz des Einsatzes eines Pfeffersprays und eines Schusses ins Bein den Angriff fortgesetzt. Ein Beamter habe auf dem Rückzug weitere Schüsse abgegeben. Doch die Frau hätte keine Wirkung gezeigt, und jedes Mal weiter angegriffen. Erst im Wohnzimmer sei die Angreiferin zusammengebrochen.

Die hohe Anzahl von Schüssen führte zu massiver öffentlicher Kritik. Doch Chefinspektor Martin Hollunder-Hollunder, Bundeseinsatztrainer der Polizei, gibt zu bedenken, dass derartige Vorfälle nicht selten seien. Von Pistolenkugeln getroffene Menschen fallen nicht um wie im Film. Hollunder-Hollunder verweist auf einen Postüberfall in Wien-Favoriten, bei dem ein Polizist sechs Mal getroffen wurde. Der Beamte konnte aber trotz der Verletzungen zurückfeuern und hat überlebt. In Wien-Margarten brach ein Täter erst nach 23 Treffern zusammen. Auch der Schlagstock sei kein Allheilmittel. Ein Beamter, der mit dem Schlagstock eine Messerattacke abzuwehren versuchte, starb dabei.

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