Sprayer im Koma: Anwalt fordert Schadenersatz

Symbolbild
Die Wiener Linien sollen für die schweren Verletzungen von David A. zahlen.

Ob der Mitarbeiter der Wiener Linien einen Stein nach dem flüchtenden Graffiti-Sprayer David A. geworfen hat, ist weiterhin unklar – es steht Aussage gegen Aussage. Fakt ist aber, dass der 28-jährige Familienvater seit dem Vorfall am 24. April im künstlichen Tiefschlaf in einem Wiener Spital liegt. Er hatte gemeinsam mit einem weiteren Sprayer in der besagten Nacht eine U-Bahngarnitur besprüht und wurde dabei von zwei Mitarbeitern der Wiener Linien gesehen.

Die Sprayer ergriffen die Flucht über die Gleise in Wien-Hütteldorf. Während sein Freund entkommen konnte, stürzte David A. auf die Gleise und wurde von den Öffi-Mitarbeitern eingeholt. Weil er zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr richtig sprechen konnte, kam er sofort ins Krankenhaus. Diagnose: Doppelter Schädelbruch, Jochbeinbruch und Gehirnblutungen. Bevor er das Bewusstsein verlor gab er gegenüber der Ärztin noch an, dass das Öffi-Personal bei der Flucht Steine nachgeworfen hat, die ihn am Kopf so schwer verletzten. Im Polizeibericht steht aber, dass die Verletzung von einer der Befestigungsschrauben auf den Trassen stammen könnte – die Wunden würden zur Größe der Schrauben passen. Doch selbst wenn das stimmt, werden die Wiener Linien mit einer Schadenersatzklage rechnen müssen, sagt der Anwalt von David A., Michael Vallender.

KURIER: Ihr Mandant liegt im Koma und kann deshalb nicht erneut Aussagen. Wie werden Sie jetzt vorgehen?
Michael Vallender:
Der Schaden den David A. angerichtet hat beläuft sich auf zirka 300 bis 500 Euro. Im Prinzip ist es egal, ob tatsächlich Steine geworfen wurden oder nicht. Meinen Mandanten zu verfolgen, so dass er sich bei einem Sturz derartige Verletzungen zufügt, steht in keinem Verhältnis zu dem Schaden an der U-Bahngarnitur. Ich bin mit der Familie in Kontakt und leite derzeit alles in die Wege, um Schadenersatz zu fordern.

Sprayer im Koma: Anwalt fordert Schadenersatz

KURIER: Wie hoch sind die Schadenersatz-Forderungen?
Das ist derzeit noch nicht absehbar, weil man nicht weiß ob David A. bleibende Schäden davontragen wird oder ob er überhaupt wieder aus dem Koma erwacht. Wie hoch die Forderung dann sein wird, müssen Gutachten von Sachverständigen klären. Auch wenn David A. im Koma liegt, werden wir gegen die Mitarbeiter der Wiener Linien vorgehen.

KURIER: Wird es auch zu einem Verfahren gehen David A. wegen Sachbeschädigung kommen?
So lange er im Koma liegt, gibt es auch kein Strafverfahren gegen ihn. Die Klage gegen die Wiener Linien wird aber ein Zivilverfahren zur Folge haben, dass auch in Abwesenheit meines Mandanten geführt werden kann.

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