Spielsüchtiger Betriebsrat zweigte 885.000 Euro ab
Erich K. hat ein Alkoholproblem. Das war seit Jahren in seiner Firma „Wien Work“ bekannt. Doch der Bilanzbuchhalter war gleichzeitig Betriebsratsvorsitzender. Bemühungen, ihn zu einer Therapie zu schicken, fruchteten nicht. Da wusste das Unternehmen allerdings noch nicht, dass Erich K. auch spielsüchtig war. Das nötige Geld zweigte er aus der Firma ab. Unterm Strich waren das 885.348,08 Euro. Besonders schmerzlich: Erich K. nahm das Geld von einem Unternehmen, das speziell Jugendliche mit Behinderungen ins Arbeitsleben integriert.
Mittwochvormittag wurde Kassasturz gemacht – am Landesgericht Wien. Der Angeklagte ist voll geständig. „Das tut mir irrsinnig leid. Ich hab’ das Vertrauen der Kollegenschaft missbraucht und so viel Schaden angerichtet“, sagt der 51-Jährige zerknirscht. Nachsatz: „Auch in meiner Familie.“
Jahrelang aktiv
Schon seit 2006 schaffte er Geld beiseite. Erst vergleichsweise geringe Beträge. Doch in den Jahren 2011 und 2012 schöpfte der Angeklagte aus dem Vollen. Allein in diesen beiden Jahren zweigte K. 617.000 Euro ab. Nur durch einen Zufall flog das im Herbst des Vorjahres auf – eine Kollegin war über eine manipulierte Rechnung gestolpert.
Den Schaden will der Mann wieder gutmachen. Doch ob das jemals gelingt, ist fraglich. „Bisher haben wir kein Geld gesehen“, sagt der Anwalt des Unternehmens. Das sei im Moment wirtschaftlich auch nicht möglich, springt der Verteidiger dem Angeklagten zur Seite. Und auch, dass Herrn K.s Alkoholproblem noch immer aktuell ist, versucht er zu erklären. „Das kriegt man nicht so schnell in den Griff.“
Haft
Das Schöffengericht sieht in den Machenschaften schweren gewerbsmäßigen Betrug – und ist dennoch gnädig. Erich K. wird zu drei Jahren Haft, zwei davon bedingt, verurteilt. Zusätzlich muss er den finanziellen Schaden über 885.348,08 Euro beim ehemaligen Arbeitgeber wieder gut machen. Und zu guter Letzt brummt ihm das Gericht auch noch 40.000 Euro Geldstrafe wegen Abgabenhinterziehung auf. K. nimmt das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab; nicht rechtskräftig.
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