Softgun bei Überfall auf Taxler brachte mildere Strafe

Soft-Air-Pistole war Tatwaffe
Wiederaufnahme. Waffe laut Gutachten ungefährlich

Aus sechs Jahren Haft wurden zweieinhalb; aus schwerem Raub schließlich nur noch Raub. Am Donnerstag wurde eine 30-Jährige im Landesgericht Wien wegen eines versuchten Überfalls auf einen Taxifahrer nicht rechtskräftig verurteilt. Grund für die mildere Strafe: Die Frau hatte keine echte Pistole nach dem Waffengesetz verwendet, sondern lediglich eine Softgun, weswegen ihr Verteidiger Roland Friis eine Wiederaufnahme des Verfahrens hatte erwirken können.

Furcht und Unruhe

Am Abend des 5. März 2013 hatte die damals 28-Jährige in Wien einen Taxilenker überfallen und ihm dabei die Pistole an den Hals gehalten. Der Taxler konnte der Frau bei einem Gerangel die Waffe entreißen, sie wurde noch am Tatort verhaftet. Im Juli 2015 stand die Wienerin wegen der Vorwürfe vor Gericht. Die Anklage sprach von einer CO2-Pistole, mit dem sie den Taxichauffeur "zur Übergabe seines Geldes" nötigen wollte. "Es war ihr bewusst und von ihr gewollt, dass sie ihn in Furcht und Unruhe versetzen und ihm dadurch fremde bewegliche Sachen abnötigen würde, um sich selbst dadurch zu bereichern", hieß es. Wegen schweren Raubes (Strafrahmen bis 15 Jahre), der eben die Verwendung einer Waffe voraussetzt, wurde die Frau zu sechs Jahren Haft verurteilt. Nach einer Berufung wurde die Strafe vom Oberlandesgericht Wien auf fünf Jahre herabgesetzt.

Softgun bei Überfall auf Taxler brachte mildere Strafe
Ebreichsdorf Mord Anwalt Strafverteidiger Friis
Der Anwalt der 30-Jährigen, Roland Friis, erreichte nun jedoch die (teilweise) Wiederaufnahme des Verfahrens. Am Donnerstag stand die Frau nur noch wegen Raubes (Strafrahmen bis zehn Jahre) vor Gericht. Denn seine Mandantin soll bei dem Raub keine CO2-Pistole, sondern eine Soft-Air-Pistole verwendet haben, wie ein Sachverständigengutachten ergab. Eine solche Softgun, auch wenn mit CO2betrieben, ist aber keine Waffe nach dem Waffengesetz und erreicht laut dem Sachverständigen "keine für den Menschen gefährliche Geschoßenergie".

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