Prozess um Vergewaltigungsversuch beim Donauinselfest: Angeklagter enthaftet

Donauinselfest 2017
Junger Afghane behauptet vor Gericht, Studentin habe ihn bereitwillig geküsst. Der Prozess wurde vertagt, der Angeklagte auf freien Fuß gesetzt.

Der Kriminalfall ließ die Wogen ungewöhnlich heftig hochgehen und spielte bis in die Politik hinein. Beim Donauinselfest im Juni soll ein 18-jähriger Afghane versucht haben, eine 21-jährige Besucherin zu vergewaltigen. Polizisten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität in Zivil schritten rechtzeitig ein und nahmen den Burschen fest. Die Staatsanwaltschaft stellte keinen Haftantrag.

Dass der Verdächtige auf freiem Fuß blieb, führte zu einer Entrüstung in Medien und sozialen Netzwerken. So auch bei einem Krankentransport-Fahrer, der in Uniform in einem Video auf Facebook postete: "Wie kann das sein, dass ein afghanischer Flüchtling am Donauinselfest ein Mädel vergewaltigt und dann freigelassen wird?" Er wurde entlassen, woraufhin ihn FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Bundeskanzler Christian Kern einluden und ihm Hilfe zusagten.

In Rekordzeit brachte die Staatsanwaltschaft zwei Tage nach dem Vorfall Anklage gegen den Afghanen ein und ließ ihn in U-Haft nehmen. Für eine kontradiktorische (abgeschiedene und auf Video aufgezeichnete) Vernehmung des Opfers, einer Erasmus-Studentin aus der Slowakei, war offenbar keine Zeit mehr. Deshalb muss demnächst eine Vernehmung via Video-Konferenz erfolgen.

Freizügig

Beim Prozessauftakt am Dienstag im Grauen Haus behauptete der mittlerweile 19-jährige Afghane, die Studentin habe sich ihm gegenüber "freizügig" verhalten: "Sie hat mich bereitwillig geküsst und nahm keinen Abstand zu mir." Seine Verteidigerin Alexia Stuefer ergänzte: Der Angeklagte und die Studentin hätten "da vorne herumgetanzt" und wären sich dabei "körperlich nahegekommen." Das sei durchaus erwünscht, "sonst geht man in die Oper."

Das Verfahren ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Beim nächsten Mal soll die 21 Jahre alte Slowakin - allenfalls im Wege einer Videokonferenz - als Zeugin vernommen werden.

Afghane enthaftet

Und es setzte noch eine Überraschung: Der Senat gab einem Enthaftungsantrag von Verteidigerin Alexandra Stuefer Folge.

Der 19 Jahre alte Afghane wurde gegen gelindere Mittel nach sechswöchiger U-Haft auf freien Fuß gesetzt. Der Senat geht zwar weiter von dringendem Tatverdacht in Richtung versuchter Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung aus. Bei einem unbescholtenen Angeklagten in fast noch jugendlichem Alter sei aber nicht zwangsläufig anzunehmen, dass dieser erneut strafbare Handlungen begehen wird, so dass in Verbindung mit speziellen Weisungen die U-Haft aufgehoben werden könne, erläuterte Richter Norbert Gerstberger. Der Angeklagte muss sich nun wöchentlich bei Gericht melden und ehebaldigst eine Wohnanschrift und eine Beschäftigung nachweisen.

Zudem wurde vorläufige Bewährungshilfe angeordnet. Außerdem soll ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden, um abzuklären, ob bei dem 19-Jährigen überhaupt Zurechnungsfähigkeit gegeben ist. In den jugendgerichtlichen Erhebungen finden sich Hinweise auf eine verzögerte sexuelle Reife des Afghanen.

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