Security-Firma beschäftigte Bankräuber in Lugner City

Die Security-Firma der Lugner City wurde verurteilt.
Ein Vorbestrafter in Uniform folterte einen 16-Jährigen: Geldbuße für die Securityfirma.

Der Prozess gegen eine Wiener Sicherheitsfirma um die Auswahl ihres Personals zeigt: Sehr sicher kann man sich an den bewachten Orten nicht fühlen. Wer da in einer Security-Uniform steckt und bei Bedarf um Schutz gebeten werden soll, könnte ein gerade erst aus der Haft entlassener Räuber sein.

Zum Beispiel in der Lugner City, die von einer SicherheitsGmbH bewacht wird. Der 20-jährige Wachmann Milenko J. folterte gemeinsam mit einem Komplizen einen 16-Jährigen im Lüftungsraum im Keller und erpresste von diesem die Zahlung von wöchentlich 150 Euro Schutzgeld. Der Bursch, der mit einem Elektroschocker und der Ankündigung, ihm die Finger abzuschneiden, bedroht wurde, zahlte mehrere Male, bis das Verbrechen aufflog.

Die Erpresser sind bereits verurteilt. Milenko J. bekam zwei Jahre Haft, außerdem wurde eine frühere bedingte Strafnachsicht widerrufen. Der Wachmann war nämlich bereits wegen zweier Raubüberfällen verurteilt worden, das erste Mal mit 14, und auch schon im Gefängnis gesessen. Wobei sich die Frage aufdrängte: Wie kommt ein Vorbestrafter zu so einem Job?

Der Anwalt des Erpressungsopfers, Helmut Graupner, deckte auf, dass das Unternehmen kein Leumundszeugnis verlangt hat. Das ist nach der Gewerbeordnung in dem sensiblen Bereich vorgeschrieben. Weil die Firma durch die „massiv fahrlässige“ Auswahl der Mitarbeiter das Verbrechen begünstigt hatte, wurde sie am Freitag im Wiener Landesgericht nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz zu 3500 Euro Geldbuße verurteilt.

„Es kann ja nicht sein, dass in der Lugner City lauter Vorbestrafte rumrennen. Ein massiv Vorbestrafter muss mich bewachen! Na danke. Sie machen den Bock zum Gärtner“, zürnte Richterin Nicole Baczak in Richtung der auf der Anklagebank sitzenden Geschäftsführer. Tatsächlich waren drei von sechs Wachleuten vorbestraft, laut Verteidiger in der Branche keine Seltenheit. Milenko J. hatte den Job in der Sicherheitsfirma über einen dort angestellten Kollegen bekommen, er würde „gut reinpassen“. Der Kollege hat vier Jahre wegen Bankraubes abgesessen.

Schlechtes Bild

Richard Lugner, vom KURIER über die Verhältnisse bei der Bewachung seines Einkaufszentrums informiert, will sich von der Securityfirma nicht trennen. Ein vorbestrafter Wachmann mache zwar „ein schlechtes Bild“. Andererseits: Er sei einmal von einem Richter belehrt worden, dass man einen Bankräuber nach der Haftverbüßung nicht mehr Bankräuber nennen dürfe. „Und wenn er bei uns nichts anstellt, ist es okay.“

Das sieht die Justiz ähnlich: Milenko J. kam ohne Bewachung als Zeuge zum Prozess. Zwar hat er noch 15 Monate Haft offen, doch ist er bereits Freigänger und arbeitet als Hausarbeiter – im Justizministerium. Dort bescheinigt man ihm eine Abkehr vom aggressiven Verhalten, während er der Richterin recht frech gegenübertrat.

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