Schüler liefen unter Bahnschranken durch: Lehrerin muss wieder angestellt werden

Vor einem Jahr ereignete sich der Zwischenfall am Bahnübergang in Leobendorf
Laut Arbeitsgericht hat sie alles getan, um die Kinder aus der Gefahrensituation zu bringen.

Ein Jahr ist es her, als ein Schulausflug für vier Lehrerinnen mit schweren Konsequenzen endete: Um den Zug nicht zu verpassen, liefen 83 Volksschulkinder aus Wien-Döbling unter den Schranken eines geschlossenen Bahnübergangs in Leobendorf durch. Als der Vorfall bekannt wurde, entließ der Wiener Stadtschulrat die vier beteiligten Lehrerinnen. Doch diese wehrten sich. Und genau am "Jahrestag" gab es zumindest für eine der Pädagoginnen eine gute Nachricht: Das Arbeitsgericht entschied, dass die 42-Jährige wieder beschäftigt werden muss.

"Ich bin überglücklich, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist", sagt die zweifache Mutter, die von Rechtsanwalt Gunter Österreicher vertreten wird. Sie freue sich darauf, wieder mit Kinder arbeiten zu können. "Das Größte wäre es, wenn ich wieder an die Schule zurückkommen könnte."

Kinder geschützt

Die Ungewissheit hat die Frau nervlich mitgenommen. "Jetzt ist bestätigt worden, dass sie nichts falsch gemacht hat", freut sich Anwalt Österreicher. "Sie hat versucht, die Kinder zu schützen und hat sich mit ausgebreiteten Armen auf den Bahnübergang gestellt."

Grund für den lebensgefährlichen Zwischenfall war Zeitnot. Nach einem Ausflug auf die Burg Kreuzenstein war die Gruppe spät dran. Doch man wollte den Zug nach Wien unbedingt erwischen – er stand bereits in der Haltestelle. Da gingen bereits die Schranken herunter. Weil kein nahender Zug wahrzunehmen war, schlüpften einige Schüler im Laufschritt unter den Schranken durch.

Als die 42-Jährige das mitbekam, erkannte sie die gefährliche Situation. Und, so sah es das Arbeitsgericht, sie entschied sich dafür, dass es am sichersten sei, eine möglichst rasche Überquerung der Eisenbahnkreuzung der Kinder zu gewährleisten. Sie stellte sich auf die Gleise, kontrollierte, ob sich der angekündigte Zug aus Wien näherte und forderte die Kinder auf, sich zu beeilen. Das, so meinte der Richter, sei in dieser heiklen Situation vertretbar gewesen. "Sie hat das in ihrer Lage Mögliche und Zumutbare getan, um die bereits vorhandene Gefährdung der Kinder möglichst gering zu halten und sie so rasch als möglich aus der Gefahrensituation zu bringen."

Alle Kinder kamen sicher auf die andere Seite. Wenig später allerdings fuhr der Eilzug aus Wien durch. Zu dem Zeitpunkt saßen die Schüler bereits im stehenden Zug nach Wien.

Abgeschlossen ist der Fall damit noch nicht. Das Verfahren einer weiteren Lehrerin läuft noch, eine hat einen Vergleich angenommen, und eine pragmatisierte Kollegin wurde nach einer Abmahnung versetzt.

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