"Schmähführen tun wir hier nicht"

Verbindlich im Ton, aber konsequent: Marion Hohenecker
Die Grasser-Richterin: Marion Hohenecker hat Ex-Politiker, Tennis-Promi und den "Einbrecherkönig" verurteilt.

Es ist fast genau zehn Jahre her, da bahnte sich Karl-Heinz Grasser einen Weg durch das Kamera-Spalier in den Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts. Damals war der frühere Finanzminister als Zeuge in den Bawag-Prozess geladen worden. Vor der Richterin und späteren Justizministerin Claudia Bandion-Ortner erklärte Grasser mit süffisantem Lächeln ungestraft: "Wir müssen das Publikum ein bisschen unterhalten."

"Schmähführen tun wir hier nicht"
Im Betrugs-und Untreueprozess gegen Ex-Bundesligavorstand Peter Westenthaler war am Donnerstag Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser als Zeuge geladen. Straflandesgericht Wien, 04.12.2014.
Schluss mit lustig: Noch heuer wird Grasser ebendort einer Kollegin von Bandion-Ortner die Aufwartung machen, diesmal als Angeklagter. Und Marion Hohenecker hat schon in einem anderen Prozess klar gemacht: " Schmähführen tun wir hier nicht, dazu haben wir keine Zeit."

Ordnungsstrafe

Die Richterin – der keinerlei politische Ambitionen nachgesagt werden – bereitet gerade den Prozess ihres Lebens rund um die Buwog-Anklage gegen 15 Angeklagte vor. Dass mit ihr nicht unbedingt gut Kirschen essen ist, hat schon der ehemals gefeierte "Börsenguru" Mike Lielacher zu spüren bekommen. Als der einer Zeugenladung nicht folgte, verdonnerte sie ihn zu 350 Euro Ordnungsstrafe.

Von Ruhm und Reichtum lässt sich die mit einem Korneuburger Richter Verheiratete nicht beeindrucken: Im Verfahren gegen einen prominenten Immobilien-Magnaten um versuchte verbotene Intervention sprach sie vom "Musterfall für Korruption" und verurteilte ihn zu einer bedingten Haftstrafe.

Wobei Hohenecker in den Untiefen der Kriminalität nichts fremd ist: Dem ehemaligen Mitarbeiter eines Wiener "Laufhauses" verpasste sie zweieinhalb Jahr Haft, weil er aus Rache für angeblich ausstehenden Lohn in dem Etablissement Feuer gelegt hatte. Es kam niemand zu Schaden, aber der "Unwertsgehalt der Tat" müsse "entsprechend geahndet werden", erklärte die Richterin.

Im Nachbarschaftsstreit zwischen zwei Hundebesitzern ließ sie es – sichtlich erschöpft – bei einer Diversion (Schadensausgleich ohne Vorstrafe) bewenden. Das Herrl eines Dackels hatte den Schäfer des Nachbarn mit Silikonspray besprüht.

Nichts verbessern konnte sich Ernst Stummer bei Frau Rat dadurch, dass er sein Buch "Der Einbrecherkönig" für sie signierte. Bei der 20. Verurteilung in seinem Leben verdonnerte sie den 74-Jährigen zu 18 Monaten Gefängnis, nachdem er ihr erfolglos den Unterschied zwischen Einbruchs- und Aufsperrwerkzeug zu erklären versucht hatte.

Auch mit (FPÖ-)Ex-Politikern hat Hohenecker bereits Erfahrung. Peter Westenthaler verurteilte sie im zweiten Rechtsgang nicht rechtskräftig wegen des Bundesliga-Betruges zu zehn Monaten Haft und schloss die Fußfessel für die ersten fünf Monate aus. Im Fußballjargon begründete sie: "Nach einem Schiedsrichterwechsel ist es der Anklagebehörde gelungen, diesbezügliche Zweifel für jeden Laien auszuräumen."

Zumindest träumen darf Karl-Heinz Grasser davon, dass sein Prozess mit ähnlichen Schlussworten wie jener um die 14 Jahre zurück liegende Pleite der Internet-Provider-Firma YLine zu Ende geht. "Was lange währt, wird endlich gut", formulierte Hohenecker und sprach alle sechs Angeklagten frei.

Mehr Hoffnungen kann Grasser vielleicht darauf setzen, dass die Richterin in den höheren Instanzen offenbar nicht den allerbesten Stand zu haben scheint: Das Oberlandesgericht schraubte ihre Strafe für einen selbst ernannten Krebsheiler von dreieinhalb Jahren unbedingt auf ein Jahr Haft herunter. Und ihr Urteil über Tennismanager Ronnie Leitgeb (20 Monate bedingt) wegen Untreue in der Immofinanz-Affäre um die Villa Esmara wurde vom OGH kürzlich mit der Kritik aufgehoben, es lägen Feststellungsmängel vor. Das hatte man auch Bandion-Ortner beim Bawag-Urteil angekreidet, weshalb der Monsterprozess zum Teil wiederholt werden musste.

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