Richter lassen Häfnbrüder Hoffnung schöpfen

Richter lassen Häfnbrüder Hoffnung schöpfen
Ein von der Abschiebung bedrohter Studentenvertreter aus Guinea darf auf einen Aufenthalt hoffen.

Der Wiener Student Robert Zahrl und sein Freund Ousmane Camara dürfen vorerst aufatmen. Die Geschichte der beiden „Häfnbrüder" sorgte vorigen Jänner für Schlagzeilen. Zahrl und Camara lernten einander in einer Zelle des Anhaltezentrums Rossauer Lände kennen. Zahrl saß wegen eines Verkehrsdeliktes ein. Camara, ein junger Mann aus Guinea, weil er zurück ins Bürgerkriegsgebiet abgeschoben werden sollte.

In den 126 Stunden ihrer gemeinsamen Haft schlossen die beiden Freundschaft. Eine Freundschaft, die das Leben der jungen Männer verändern sollte. „Ousmane erzählte mir von seiner Flucht aus Guinea und davon, wie er als Studentenaktivist verfolgt wurde", sagt Zahrl. Fortan setzte er sich für den Verbleib seines neuen, 22-jährigen Freundes in Österreich ein. Immerhin verwehrten die Asylbehörden dem jungen Mann ein zweites Asylverfahren – zu Unrecht, wie nun auch der Verfassungsgerichtshof in einem Urteil feststellt.

Camaras Anwalt, Georg Zanger: „Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt ein Abschiebeverbot erlassen, weil der Asylgerichtshof falsch entschieden hatte. Ousmane steht als anerkannter Flüchtling ein neues, ordentliches Verfahren zu." Dass Camara am Ende Asyl gewährt wird, steht für Zanger fest – und zwar trotz eines noch laufenden Verfahrens wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Tumult um Abschiebung

Ousmane wehrte sich am 15. Dezember 2010 dagegen, ins Flugzeug nach Guinea einzusteigen. Dem Piloten war die Situation nicht mehr geheuer. Er nahm den jungen Mann nicht mit, die Abschiebung wurde abgebrochen. Nur einen Tag später trudelte im Außenministerium eine einstweilige Verfügung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein: Die Straßburger Richter untersagten, Camara in seine bürgerkriegsgebeutelte Heimat abzuschieben.

War es nun doch rechtens, dass er sich gegen die unrechtmäßige Abschiebung gewehrt hat? „Mit Sicherheit", sagt Anwalt Zanger.„Er hat sich zu Recht gegen die unrechtmäßige Abschiebung gewehrt." Ousmane, sagt er, hätte auch nie in Schubhaft kommen dürfen. Er war nach seiner Ankunft in Österreich nämlich länger als 18 Monate im Ausland, womit eben ein neues Verfahren notwendig gewesen wäre.

 

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