Rechnungshof rügt Wipark Garagen

Die Wipark Garagen GmbH wurde vom Rechnungshof evaluiert.
Das Unternehmen gewährte bei Garagenplätzen Rabatte bis zu 72 Prozent

Der Garagenbetreiber Wipark soll Einzelpersonen aus nicht nachvollziehbaren – und nicht dokumentierten – Gründen ungewöhnlich hohe Rabatte bei Garagenplätzen gewährt haben. Das ist eine der Kritikpunkte, die der Rechnungshof in seinem aktuellen Bericht über die Wipark Garagen GmbH festgestellt hat. Der Rechnungshof hatte die Tätigkeiten des Unternehmens im Zeitraum zwischen 2012 und 2015 evaluiert. Wipark, eine 100-prozentige Tochter der Wiener Stadtwerke, konzentriert ihr Angebot auf den Raum Wien und Umgebung. 2015 betreute das Unternehmen 73 Garagenstandorte mit insgesamt 20.891 Pkw-Stellplätzen.

Begünstigte

Einige Rabatt-Beispiele: Eine Bezirksvorstehung erhielt einen Tarif, der 53 Prozent unter dem Normalpreis lag – und 33 Prozent unter jenem Tarif, den Beschäftigte eines Geriatriezentrums erhielten. Dabei befand sich die Garage im Geriatriezentrum; außerdem gab es im Geriatriezentrum 132 Vertragspartner, in der Bezirksvorstehung nutzen nur vier Personen das Angebot. (Mit Mengenrabatt kann hier also nicht argumentiert werden, Anm.)

Den höchsten Rabatt gab es in einer Innenstadt-Garage: Hier lag ein vereinbarter Tarif sogar 72 Prozent unter dem Normalpreis. Wipark argumentierte, dass die Person einen Platz für eine unregelmäßige Nutzung nur wenige Stunden im Monat gesucht hatte. Der Vertrag war außerdem mit 31. Dezember 2016 gekündigt worden. Einer weiteren Person war ein Preisnachlass von 58 Prozent bewilligt worden, obwohl bereits eine Reduktion von 25 Prozent für Beschäftigte des Unternehmens bestanden hatte.

Der Rechnungshof kritisierte die Preisgestaltung aus mehreren Gründen. Da es teilweise nur wenige Vertragspartner zu den ermäßigten Konditionen gab, entstand für Wipark kein wesentlicher wirtschaftlicher Vorteil durch eine höhere Garagenauslastung. Weiters gab es keine schriftliche Dokumentation der Rabatt-Gewährung, und auch die Kriterien zu den Rabattleistungen wurden dem Rechnungshof nicht präsentiert.

Wipark und die Stadt Wien erwiderten in einer Stellungnahme, dass die Höhe und Anzahl der Sondertarifs-Plätze je nach Stellplatzsituation und Marktlage definiert werden. Es gebe dafür bereits ein Regelwerk.

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