Pyromane und Exhibitionist in Anstalt eingewiesen

Pyromane und Exhibitionist in Anstalt eingewiesen
Der psychisch Kranke gilt dennoch als zurechnungsfähig. Das Urteil, 18 Monate Strafe, ist rechtskräftig.

Ein Pyromane und Brandstifter ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. "Das ist die beste Lösung für Sie, um Ihre langfristigen Ziele erreichen zu können", meinte Richter Christoph Bauer. Dies sah auch der 27-Jährige ein, das Urteil ist bereits rechtskräftig.

"Bei Ihnen ist alles schief gelaufen, was nur schieflaufen kann", zeigte Staatsanwalt Bernhard Mascha Verständnis für den Angeklagten - die Eltern früh verstorben, Aufenthalte in Heimen und bei den Großeltern, die sich scheiden ließen, mehrere Selbstmordversuche sowie nicht zuletzt ein psychische Erkrankung. Wegen dieser lebte der Angeklagte auch seit 2010 in einer teilbetreuten Einrichtung im Alsergrund.

Durch Posting der Ex-Freundin aus der Bahn geworfen

Um Silvester 2016 wurde der junge Mann durch ein Posting seiner Ex-Freundin offenbar aus der Bahn geworfen. In den folgenden Wochen gefährdete er Freunde durch sorglosen Umgang mit Feuerwerkskörpern, setzte diverse Vandalenakte in dem Heim, bevor er dort auch noch einen Ruheraum in Brand steckte. Nur durch Zufall und den Einsatz der Feuerwehr wurde niemand verletzt, doch der Sachschaden war mit 164.000 Euro durchaus erheblich. Dazu kam noch, dass der 27-Jährige bereits seit Jahren beinahe täglich vor den Heimhelferinnen onanierte - ohne dass von der Leitung irgendwelche Konsequenzen gezogen wurden.

Laut dem psychiatrischen Sachverständigen sei der exhibitionistisch und pyromanisch veranlagte Angeklagte zurechnungsfähig. Jedoch bestünde durchaus eine große Gefahr, dass dieser unbehandelt wieder rückfällig würde. Der Aufenthalt in der bisherigen Einrichtung sei ungeeignet, einen geregelten Tagesablauf zu gewährleisten - "Ich bin den ganzen Tag auf der faulen Haut gelegen". Nur durch eine sehr intensive Betreuung könne man dem Angeklagten wirklich helfen und ihm nach der Entlassung den gewünschten Start in ein neues Leben, nämlich durch eine Kochlehre, ermöglichen.

"Wenn's hilft, dann ist das okay", meinte der 27-Jährige und nahm das Urteil nach Beratung mit seinem Verteidiger Peter Philipp an. Auch der Staatsanwalt war damit einverstanden, weshalb die Entscheidung des Schöffengerichts bereits rechtskräftig ist.

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