Prozess um Vergewaltigung nach KO-Tropfen: Freispruch im Zweifel

Symbolfoto.
Der 32-jährige Malier bekannte sich nicht schuldig und sprach von einvernehmlichem Sex. Er wurde im Zweifel freigesprochen.

Wegen einer angeblichen Vergewaltigung nach einem Barbesuch am 8. Oktober 2016 hat sich am Dienstag am Wiener Straflandesgericht ein 32-jähriger Mann verantworten müssen. Der 32-Jährige aus Mali soll der Frau, während sie kurz die Theke verließ, KO-Tropfen in ihr Getränk gemischt haben. Danach brachte er sie gemeinsam mit einem Freund in dessen Wohnung und soll sich dort an ihr vergangen haben.

Ottakring

Die Frau kam mit ihrem Lebensgefährten um 6.00 Uhr in eine Bar am Lerchenfelder Gürtel in Ottakring, die gelegentlich bis in die Vormittagsstunden geöffnet hat. Ihr Freund wollte jedoch nicht länger bleiben und ließ die 46-Jährige alleine zurück. Laut Zeugen soll die Frau daraufhin mehrere Männer, die an der Bar saßen, angesprochen haben. Bei dem 32-Jährigen blieb sie schlussendlich hängen, der dort mit einem Freund Fruchtsaft trank. "Sie hat mich an den Haaren berührt und gesagt, dass ich schöne Haare habe." Ohne Umschweife hätte die Frau ihm weiter erklärt "Ich hätte gerne Sex mit dir", wie der Angeklagte dem Schöffensenat (Vorsitz: Petra Poschalko) erzählte. "Ich hab gesagt 'Warum sagst du das, wenn du einen Freund hast'?", berichtete der Beschuldigte. Ihre angebliche Antwort: "Ich habe gerne Sex mit Schwarzen."

Nach mehreren alkoholischen Getränken, die von der Frau bezahlt wurden, fuhren die beiden gemeinsam mit dem Freund des 32-Jährigen in einem Taxi in dessen Wohnung. Zeugen, darunter der Security des Lokals, sagten aus, dass die 46-Jährige zwar betrunken war, aber "völlig normal" und ohne zu torkeln das Lokal verlassen hätte. Bereits im Taxi wurden Zärtlichkeiten ausgetauscht. In der Wohnung angekommen zogen sich die beiden ins Schlafzimmer zurück. Dort soll es zu "einvernehmlichem, normalen Sex" gekommen sein, sagte der Angeklagte, der sich nicht schuldig bekannte.

Im Anschluss tranken die beiden noch mit dem Freund des Maliers Alkohol und rauchten einen Joint, der 32-Jährige begleitete die Frau anschließend auf die Straße.

48 Stunden später

48 Stunden später meldete sich die Frau bei der Polizei und gab an, ihr wären in einem Lokal KO-Tropfen verabreicht worden und sie könne sich an nichts mehr erinnern. Spermaspuren am T-Shirt der Frau wurden sichergestellt und der 32-Jährige als mutmaßlicher Täter ausgeforscht. Die Behörde konnte des 32-Jährigen jedoch nicht gleich habhaft werden.

Im Mai diesen Jahres fahndete die Polizei schließlich mit einem Foto nach dem Malier. Ein Freund machte ihn darauf aufmerksam, dass sein Konterfei in der Zeitung zu sehen sei. "Ich dachte zuerst an einen Scherz", sagte der 32-Jährige, der von Anwalt Mirsad Musliu vertreten wurde. Er ging sofort zur Polizeiinspektion Urban-Loritz-Platz und gab an, er sei der Mann, der mit dem Fahndungsfoto gesucht werde. Er wurde festgenommen.

Freund des Angeklagten bestätigte Angaben

Der Freund des Angeklagten bestätigte die Angaben des 32-Jährigen am Dienstag im Zeugenstand. Da sich die Frau erst zwei Tage später bei der Polizei meldete und zudem ein Gutachten erst ein halbes Jahr nach der Tat in Auftrag gegeben wurde, konnten die KO-Tropfen nicht mehr nachgewiesen werden. Auch der Türsteher sagte im Zeugenstand, dass die Frau recht aufdringlich war. "Ich nehme an, dass sie jemanden kennenlernen wollte", sagte der Security. Ihre Art "war mir selbst unangenehm, weil ich verlobt bin".

"Die Sache ist unrund", meinte Verteidiger Musliu. Einige Beweismittel seien nicht eingeholt worden, wie eben das Gutachten, meinte der Anwalt. Zudem sei die 46-Jährige am Tag, bevor sie Anzeige erstattet hatte, noch Eis essen gewesen, meinte Musliu und forderte einen Freispruch. Mit einem Urteil war noch am Nachmittag zu rechnen. Zu Mittag wurde zunächst das Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt.

Freispruch

Am frühen Dienstagnachmittag wurde der Malier im Zweifel freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist daher bereits rechtskräftig.

Die Darstellung des 32-jährigen Angeklagten wurde nicht nur durch seinen Freund, sondern auch durch unbeteiligte Zeugen, wie dem Türsteher, gestützt, sagte Schöffensenatsvorsitzende Petra Poschalko in ihrer Urteilsbegründung. Diese schilderten auch, dass die Frau in dem Lokal auffällig nach Gesprächen mit Männern gesucht habe. Auch KO-Tropfen konnten mittels chemischem Gutachten nicht mehr nachgewiesen werden, da dieses erst nach einem halben Jahr in Auftrag gegeben wurde.

Das Schöffengericht sah keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung. Der 32-Jährige wurde noch am Dienstag enthaftet.

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