Prozess um Schwindel und Mehlhochrechnung in Wiener Pizzeria

Prozess um Schwindel und Mehlhochrechnung in Wiener Pizzeria
Kellner und Köche sollen sich nebenbei ein "Körberlgeld" erwirtschaftet haben, Höhe des Schadens streiten sie aber ab.

Ein Prozess um Manipulationen in einer Wiener Pizzeria hat am Donnerstag einen Schöffensenat am Landesgericht für Strafsachen beschäftigt. In dem in der Donaustadt gelegenen Betrieb sollen sich zumindest seit dem Vorjahr Köche und Kellner abgesprochen und mit einer simplen Methode dafür gesorgt haben, dass am Chef vorbei für sie ein schönes "Körberlgeld" abfiel.

Laut Anklage wurden die Pizza-Bestellungen von den Kellnern immer wieder den Köchen direkt zugerufen, ohne dass diese boniert wurden. Mitunter wurden Bestellungen auch einfach storniert. Als es ans Kassieren ging, steckten die Kellner nicht nur das Trinkgeld, sondern den gesamten Betrag in die eigene Tasche. Am Ende ihrer Schicht sollen sie mit den kooperierenden Köchen das finanzielle Zubrot geteilt haben.

Zwei ehemalige Kellner und zwei ehemalige Köche wurden wegen Veruntreuung zur Anklage gebracht, nachdem deren Machenschaften mit Einführung der Registrierkasse aufgeflogen waren. Dem Chef fiel auf, dass es in seinem Betrieb auffallend viele Stornierungen gab. Er setzte Testkäufer und einen Detektiv auf seine Mitarbeiter an, die sich nun vor Gericht grundsätzlich geständig zeigten.

Allerdings bestritten sie die Höhe des inkriminierten Schadens - ihr ehemaliger Chef, der sie im Februar 2017 an die Luft gesetzt hatte, hat sich dem Strafverfahren mit einer Summe von knapp 120.000 Euro als Privatbeteiligter angeschlossen. Diesen Betrag errechnete er, indem er den Mehlverbrauch in der gegenständlichen Filiale - der Geschäftsmann betreibt mehrere Pizza-Lokale - dem einer anderen, angeblich vergleichbaren Zweigstelle gegenüberstellte. "Auf Basis dieser Berechnung wurde ein Umsatzverlust von mehr als 100.000 Euro errechnet", stellte die Staatsanwältin fest. Darüber hinaus habe sich der Umsatz in der Pizzeria nach der Entlassung der vier Angeklagten um 18 Prozent erhöht.

Auf die "Mehlhochrechnung" schoss sich Verteidiger Mirsad Musliu (Kanzlei Nikolaus Rast) ein: "In einem Strafverfahren darf man nur gesicherte Beträge heranziehen." Die behauptete Schadenssumme sei im vorliegenden Fall in keinster Weise nachvollziehbar. Außerdem sei bekannt, dass sich mit der Registrierkassenpflicht die Umsätze in der Gastronomie allgemein erhöht hätten, weil nun jeder Geschäftsvorgang erfasst werde. Es sei absurd, wenn der Pizzeria-Betreiber den Umsatzanstieg ausschließlich auf die Entlassung der Angeklagten zurückführe, gab Musliu sinngemäß zu bedenken.

Der Prozess ist auf 14. September vertagt. Weitere Zeugen müssen befragt, ergänzende Beweise aufgenommen werden.

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