Frau in Hotelzimmer missbraucht: Rezeptionist verurteilt

Der Fall spielte sich in der Nacht auf den 14. Februar 2017 ab.
Rezeptionist soll in Zimmer einer 25-Jährigen eingedrungen sein und sich an schlafendem Gast vergangen haben. Zwei Jahre teilbedingt - 25-Jährige bekam symbolisches Schmerzengeld von 1.000 Euro zugesprochen.

Mit einvernehmlichem Sex hat sich am Donnerstag im Landesgericht für Strafsachen ein Rezeptionist eines Wiener Hotels verantwortet, dem vorgeworfen wurde, sich an einem schlafenden Hotelgast vergangen zu haben. "Sie hat mich eingeladen", behauptete der 35-Jährige. Die Anklage legte ihm zur Last, sich mit einer nachgemachten Schlüsselkarte Zutritt ins Zimmer der 25-Jährigen verschafft zu haben.

Prosecco an der Hotelbar

Der Fall spielte sich in der Nacht auf den 14. Februar 2017 in einem Betrieb in der Leopoldstadt ab, wo sich die Frau ab 5. Februar eingemietet hatte. Seit dem späten Nachmittag saß die junge Frau an der Hotelbar und trank Prosecco. Sie kam mit dem Rezeptionisten ins Gespräch, mit dem sie sich offenbar immer wieder angeregt unterhielt.

Nach 3.00 Uhr brachte der Rezeptionist die zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisierte Frau - ihren Angaben zufolge hatte sie zwölf Gläser Prosecco konsumiert - auf ihr Zimmer. Zuvor habe sie ihm "Wenn du fertig bist, dann kannst du vorbeischauen" gesagt und dazu ihre Zimmernummer genannt, gab der Angeklagte zu Protokoll. Im Zimmer habe ihn die junge Frau dann umarmt und geküsst: "Ganz fest. Eine Minute lang. Mit Zunge." Dann habe sie sich mit "Bis später!"verabschiedet.

Version des Rezeptionisten

Der seit sechs Jahren verheiratete Rezeptionist ging nach unten und erledigte seine Schicht. Bevor er um 6.00 Uhr Schluss machte, fertigte er ein Duplikat ihrer Schlüsselkarte an und öffnete dann damit ohne zuvor anzuklopfen ihre Zimmertür. "Sie ist völlig nackt auf dem Bett gelegen", beschrieb der Angeklagte die Szene. Die Frau hätte ihn kurz angesehen. Er habe sich entkleidet und sich neben der 25-Jährigen aufs Bett gesetzt: "Ich habe ihr den Rücken und die Haare gestreichelt." Sie habe wohlige Laute von sich gegeben: "Sie wusste, dass ich hier bin." Schließlich habe sie ihre Beine angewinkelt und seine rechte Hand zu ihrer Brust geführt.

"Beim Sex war sie recht passiv", stellte der Angeklagte fest. Nachher habe er etwa zehn Minuten in ihrem Zimmer geduscht. Als er sich von ihr verabschieden wollte, habe sie tief und fest geschlafen. Daher sei er wortlos gegangen.

Staatsanwältin Julia Kalmar hielt diese Version für eine reine Schutzbehauptung. Die Frau sei aufgrund ihrer Alkoholisierung so benommen gewesen, dass sie zwar ein Geräusch hörte, als jemand ihr Zimmer öffnete. Danach habe sie nichts mehr mitbekommen. Der Mann habe diese Situation ausgenützt und sich an der wehrlosen Frau vergangen.

Untersuchung im Spital

Nach dem Aufwachen verspürte die Frau Schmerzen im Unterleib. Sie ließ sich in einem Spital untersuchen und erstattete danach Anzeige. Vor der zeugenschaftlichen Einvernahme der 25-Jährigen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Der Rezeptionist ist am Donnerstag im Landesgericht für Strafsachen zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden, nachdem er in das Zimmer eines Gasts eingedrungen war und sich an der schlafenden Frau vergangen hatte. Der Schöffensenat schenkte der Version des 35-Jährigen keinen Glauben, der sich mit einvernehmlichem Sex verantwortet hatte.

Symbolisches Schmerzensgeld

Von den zwei Jahren wurden acht Monate unbedingt ausgesprochen, der Rest wurde dem bisher unbescholtenen Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Für das Gericht war die Darstellung der 25-Jährigen glaubwürdiger, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin ausgesagt hatte. Die junge Frau bekam ein symbolisches Schmerzengeld von 1.000 Euro zugesprochen. Zudem haftet der 35-Jährige für allfällige zukünftige Folgeschäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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