Patientin im Koma: Spital verurteilt
Im Wiener Krankenhaus Göttlicher Heiland kam es vor, dass die akustischen Alarmsignale der Überwachungsmonitore abgeschaltet wurden. Zumindest eine Krankenschwester fühlte sich von dem Ton gestört. Sie wollte in Ruhe lesen, während ihr die frisch operierten Patienten im Aufwachraum anvertraut waren.
Kontrolliert wurde das von niemandem. Ein dafür zuständiger Oberarzt der Anästhesie sagte später als Zeuge: „Die Schwestern müssen die Monitore einschalten und kontrollieren, ich hoffe, sie machen das.“ Das Gericht wertete diese Aussage als ein „Herauswinden“.
Seit fünf Jahren geht das so, jetzt wurde das Krankenhaus – das immer neue Gutachten forderte – endlich (in erster Instanz) zur Haftung verurteilt. Familie Wu bekommt mithilfe ihres Rechtsanwalts Stefan Stoiber rund 400.000 Euro (um die exakte Summe wird noch prozessiert). Das Gericht bezeichnet die Überwachung als grob sorgfaltswidrig: „Es darf gerade nicht passieren, dass ein Patient nach einer Operation gerade in dieser gesicherten Einrichtung über mehrere Minuten sich selbst überlassen wird“, steht im Urteil.
Noch ein Fall
Gelernt, wie man so sagt, hat das Krankenhaus aus der Tragödie offenbar nichts. Neun Monate später starb die 23-jährige Kirstin Rehberger nach einer routinemäßigen Fußoperation. Auch sie hatte Dipidolor gegen die Schmerzen bekommen und einen Atemstillstand erlitten, der mangels Überwachung unbemerkt blieb.
Zwei Ärzte und ein Verantwortlicher des Spitalserhalters müssen deshalb wegen fahrlässiger Tötung vor das Strafgericht.
Kommentare