Parkschäden sind nur ein Werbegag

Parkschäden sind nur ein Werbegag
Eine Versicherung schockt Lenker in Wien mit angeblichen Unfallschäden. So will man ihnen Kaskoversicherungen verkaufen.

Absoluten Wahnsinn" nennt man die Aktion bei den Automobilclubs, der ÖAMTC hält sogar Klagen für möglich. „Das ist eine bodenlose Frechheit", empört sich KURIER-Leserin Ingrid B. über die Marketingaktion einer großen Versicherung in Wien.

Was war passiert? Am Montag und am Mittwoch wurden Fahrzeuge in vier Innenstadtbezirken mit einer selbstklebenden Folie präpariert. Dies sollte einen Parkschaden täuschend echt simulieren. Autofahrer, die erschrocken zum Fahrzeug kamen, fanden eine wasserfeste Visitenkarte mit einer Telefonnummer (der Ver­sicherung) hinter dem Scheibenwischer. Wer dort anrief, dem wurde im Gespräch dann eine Kaskoversicherung angeboten.

„Die Frau dort sagte mir danach, ich solle mir keine Sorgen machen, das sei kein Schaden, sondern nur eine Klebefolie, die ich abziehen kann. Es bleibe kein Rückstand an der Wagentür. Ich hatte doch erst vor drei Wochen einen Parkschaden mit Fahrerflucht und bin jetzt schwerstens verärgert", sagt Ingrid B. über diese Guerilla-Marketingaktion.
Laut Marita Roloff von der Allianz-Versicherung handelte es sich dabei nur um eine „punktuelle Kurzfristaktion für eine Gebrauchtwagenkasko" in den Bezirken Mariahilf, Neubau, Josefstadt und Alsergund.

Beschwerdeflut

 Dem entgegen steht allerdings, dass ein Mitarbeiter der Marketingabteilung am Mittwoch „Opfer" anrief und sich in aller Form für den erlittenen Schock entschuldigte. Dabei erklärte er, dass die Aktion wider Erwarten zu stark polarisiert habe und deshalb sofort gestoppt wurde. Die Klebefolie mit dem schwarzen Abrieb habe offenbar zu echt ausgeschaut, sodass viele Fahrzeugbesitzer glaubten, dass an ihrem Auto wirklich ein Schaden entstanden sei. Als Wiedergutmachung wurde ein Gutschein für eine Autowäsche angeboten.

ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer meint, dass das Anbringen von selbstklebenden Gegenständen eine Besitzstörungshandlung am Fahrzeug sein könnte. Entsprechende Klagen wären möglich. Hoffer: „Außerdem ist das nicht wirklich ein fairer Werbevorgang, also vielleicht sogar UWG-widrig" (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Anm.) . Im Falle einer tatsächlichen Beschädigung ist natürlich auch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung möglich.

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