Parkpickerl in Favoriten: Bis dato 10.000 Anträge

Parkpickerl in Favoriten: Bis dato 10.000 Anträge
Abstellen des Autos im 10. Wiener Gemeindebezirk künftig an Werktagen kostenpflichtig. Schon 17 Bezirke mit Gebührenpflicht.

In rund einem Monat ist es in einem weiteren Wiener Bezirk vorbei mit dem Gratis-Abstellen des Autos. Ab 4. September gilt in Favoriten die gebührenpflichtige Kurzparkzone bzw. für Anrainer das Parkpickerl. Für letzteres gibt es bis dato mehr als 10.000 Anträge, informierte Bezirksvorsteherin Hermine Mospointner (SPÖ) am Montag in einer Aussendung.

Das Pickerl kann online unter www.parkpickerl.wien.at oder im Magistratischen Bezirksamt (Laxenburger Straße 43-47) beantragt werden. Die Kosten belaufen sich auf 90 Euro pro Jahr. Dazu kommt noch die Antragsgebühr.

U1-Verlängerung spielt eine Rolle

Der Bezirk hat sich nicht zuletzt wegen der Verlängerung der U1 nach Oberlaa (ab 2. September) für das flächendeckende Parkpickerl entschieden, um eine komplette Verparkung infolge des Pendlerverkehrs zu vermeiden. Die Maßnahme werde "die dringend notwendige Entspannung der Verkehrssituation zur Folge haben - denn in Favoriten sind 65.000 Pkw gemeldet und täglich pendeln mehr als 200.000 ein", so Mospointner in der gemeinsamen Aussendung mit Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne).

Andernfalls gelten Regeln für Kurzparkzonen

Wer keinen Anspruch auf die Anrainerausnahmeregelung - also das Pickerl - hat, für den gelten die herkömmlichen Kurzparkzonenregeln. In Favoriten gilt diese von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 19.00 Uhr, in Geschäftsstraßen zwischen 8.00 und 18.00 Uhr und zusätzlich am Samstag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr. Geparkt werden darf per Parkschein maximal drei Stunden lang. Pro halbe Stunde fallen 1,05 Euro an.

Auch Änderungen in Wien-Landstraße

Parallel zur Einführung in Favoriten, das nun als inzwischen 17. von 23 Bezirken das Abstellen von Fahrzeugen kostenpflichtig macht, wird die Parkpickerlzone im Bezirk Landstraße erweitert. Zum bestehenden Gebührengebiet kommt nun das Areal zwischen Arsenalstraße, Landstraßer Gürtel und Schlechtastraße. Im 3. Bezirk gilt die flächendeckende Kurzparkzone - wie in allen inneren Bezirken - werktags zwischen 9.00 und 22.00 Uhr.

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