Nicht alle Halloween-Streiche sind harmlos

Halloween: Auch wenn mit Streichen zu rechnen ist, ist nicht alles erlaubt
Bundeskriminalamt warnt: Sachbeschädigung ist verboten

Halloween steht vor der Türe – und auch wenn mit etlichen Streichen zu rechnen ist, ist nicht alles erlaubt, warnte am Donnerstag das Bundeskriminalamt in Wien. Erfahrungsgemäß werden die Tage rund um den 31. Oktober vor allem von älteren Jugendlichen für Straftaten und Sachbeschädigung genutzt. Diese Delikte sind – nur weil Halloween ist – freilich nicht straffrei.

Jugendliche unter 14 Jahren können noch nicht strafrechtlich belangt werden, aber Geschädigte können zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt, berichtete das BK.

Zu Halloween sind mehr Sachbeschädigungen als im Jahresdurchschnitt zu verzeichnen. Das BK rät daher, Autos, Motorräder und Fahrräder in Garagen oder auf geschützten Plätzen abzustellen. Gegenstände, wie Gartenmöbel oder Spielsachen, sollten nicht im Freien gelassen und brennbare Materialien aus den Postkästen entfernt werden. Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten, eventuell in Verbindung mit Bewegungsmeldern, kann für Abschreckung sorgen.

Kommentare