In der Corona-Krise: Nationalrat schränkt Demo-Rechte ein

In der Corona-Krise: Nationalrat schränkt Demo-Rechte ein
Eine Änderung des Epidemiegesetzes macht es möglich, dass Demonstrationen nun untersagt werden können.

Der Nationalrat änderte das Epidemiegesetz, was es den Behörden es nun leichter macht, Versammlungen zu untersagen. Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, können untersagt werden. Es ist außerdem möglich, die Genehmigung einer Veranstaltung an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen oder Auflagen zu binden oder auf bestimmte Personen- und Berufsgruppen einzuschränken. 

Beispielhaft in den Erläuterungen zum neuen Gesetzestext angeführt wird eine Beschränkung auf Mitglieder einer veranstaltenden Einrichtung, bestimmte Berufsgruppen wie etwa Spitzensportler.

Abstands- und Desinfketionsregeln 

Voraussetzungen für die Genehmigung können zum Beispiel bestimmte Abstandsregeln, Verpflichtungen zum Tragen einer mechanischen Mund-Nasen-Schutzvorrichtung, eine Beschränkung der Teilnehmerzahl sowie Anforderungen an das Vorhandensein und die Nutzung von Sanitäreinrichtungen sowie Desinfektionsmitteln. 

Nationalrat: Der Gegenwind wird schärfer

Aktivisten planen schon nächste Demo

Diese neue Regelungen werden auch die Aktivisten der ICI - Einer Initiative gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung - betreffen. Die Aktivisten gingen bereits am vergangenen Freitag auf die Straße, obwohl die Demonstration von der Polizei einige Stunden zuvor untersagt worden war. Die Exekutive berief sich damals auf die Maßnahmen. Nun plant die ICI bereits die nächste Protestaktion, und zwar am 1. Mai. Vor dem Bundeskanzleramt wollen sich 250 Personen am Freitagvormittag versammeln, um gegen das Maßnahmenpaket der Regierung zu demonstrieren. 

Eigentlich ist das Demonstrations- bzw. Versammlungsrecht seit Ende des 20. Jahrhunderts ein Grundrecht in Österreich. Änderungen, wie das Vermummungsverbot, wurde später in das Gesetz aufgenommen, was für heftige Kritik sorgte.

Amnesty fordert eine gut begründete Abwägung im Einzelnen: Niemand darf bei Teilnahme an Versammlungen oder Veranstaltungen aufgrund von Herkunft, Alter oder Geschlecht diskriminiert oder willkürlich ausgeschlossen werden, heißt es.

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