Nächster Fahrer darf nicht mehr für Uber fahren

Verfahren gegen Mietwagenunternehmer, die Aufträge über Uber annahmen, laufen.
Oberlandesgericht Wien sprach eine weitere einstweilige Verfügung aus. Uber operiert wie gewohnt weiter

Nur wenige Tage, nachdem das Oberlandesgericht Wien (OLG) eine einstweilige Verfügung gegen einen Uber-Fahrer ausgesprochen hat, bestätigt es ein weiteres Urteil erstes Instanz, weil es durch die Nutzung der Uber-App das Gesetz missachtet hat.

Dem Unternehmen wird vorgeworfen, gegen die Gewerbeordnung zu verstoßen. Denn bei Mietwagen dürfen laut Betriebsverordnung nur Kunden befördert werden, wenn sie in ihrer Betriebsstätte starten oder wenn die Fahrt an der Betriebsstätte oder ihrer Wohnung eingegangen ist. Und: Nach jeder abgeschlossenen Fahrt muss das Fahrzeug wieder in die Betriebsstätte zurückkehren.

Durch die Nutzung der Uber-App wird diese Verordnung umgangen. Denn Uber gibt die Anfragen direkt an die Fahrer weiter (funktioniert also in etwa wie ein Taxi-Funk, ohne sich an dessen Tarife zu halten). Damit wird die Rückkehrpflicht für Mietwagen verletzt und wettbewerbswidrig gehandelt.

Sollten Fahrer dieses Mietwagenunternehmens noch einmal erwischt werden, müssen sie eine Strafzahlung in der Höhe von 64.000 Euro leisten.

Uber beruhigt Kunden

Uber betont weiterhin, selbst nicht Teil der Gerichtsverhandlungen zu sein. Damit entfalte das Urteil weder gegenüber Uber noch gegenüber anderen Mietwagenunternehmen irgendeine Rechtskraft.

Via Facebook beruhigt das Unternehmen auch seine Kunden: "Wir möchten euch versichern, dass es weiterhin absolut in Ordnung und natürlich auch legal ist, die Uber App zu nutzen. Alle Wienerinnen und Wiener haben das Recht, sich über die Uber App einen Fahrer zu bestellen."

Die nächsten einstweiligen Verfügungen dürften jedoch nur eine Frage der Zeit sein.

Neuer Anbieter

Indes wird bald ein weiterer Player am Wiener Taximarkt mitmischen. Am 19. Oktober startet die App Taxify auch in Wien. Das in Estland gegründete Start-up funktioniert als Vermittlungsplattform, arbeitet ebenfalls mit Mietwagenunternehmern zusammen und ist damit vergleichbar mit dem Uber.

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