Mutter klagt gegen Kindergartenpflicht

Mutter klagt gegen Kindergartenpflicht
Eine Wienerin sieht sich in ihrem "Recht auf Achtung des elterlichen Erziehungsrechtes" verletzt. Der Verfassungsgerichtshof prüft.

Das vor einem Jahr eingeführte verpflichtende Kindergartenjahr wird vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) geprüft. Eine Wiener Mutter hat die Kindergartenpflicht für Fünfjährige vor den VfGH gebracht. Sie erachtet ihr "Recht auf Achtung des elterlichen Erziehungsrechtes" als verletzt. Der Gerichtshof hat ein Vorverfahren eingeleitet. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, kann VfGH-Sprecher Christian Neuwirth derzeit noch nicht abschätzen. Ein ähnlicher Antrag liegt auch aus der Steiermark vor.

Das "Recht auf Achtung des elterlichen Erziehungsrechtes" ist im Artikel 2 des Ersten Zusatzprotokolles zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. Außerdem argumentiert die Mutter einer Tochter mit dem "Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens".

Der verpflichtende Kindergartenbesuch wurde in allen Bundesländern mit Herbst 2010 eingeführt. Seit September 2010 müssen alle Fünfjährigen an vier Tagen pro Woche in eine Betreuungseinrichtung - der Besuch ist kostenlos.

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