Pizzakoch erdrosselte Mutter: Fünf Jahre Haft

Pizzakoch erdrosselte Mutter: Fünf Jahre Haft
Der aus Indien stammende Mann hat seine 80-jährige Mutter in Wien-Donaustadt erdrosselt. Mordanklage einstimmig verworfen, wegen Totschlags schuldig gesprochen.

Als Muttermörder hatte sich ein 53 Jahre alter, ursprünglich aus Indien stammender Pizzakoch am Montag am Landesgericht für Strafsachen zu verantworten. Er soll am 23. Februar 2017 die 80-jährige Frau in seiner neuen Wohnung in Wien-Donaustadt, die er am selben Tag bezogen hatte, mit ihrem Halstuch erdrosselt und vorsätzlich getötet haben.

Einstimmig

Nach erstaunlich kurzer Beratungszeit ist der gebürtiger Inder zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Mordanklage wurde von den Geschworenen einstimmig verworfen. Der 53-Jährige wurde mit 5:3 Stimmen wegen Totschlags verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen gingen davon aus, dass sich der Mann nach einem jahrelangen, hochemotionalen und ambivalenten Verhältnis zu seiner Mutter in einer allgemein begreiflichen Gemütsbewegung zur inkriminierten Tat hinreißen hatte lassen. Sie glaubten der Darstellung des Mannes, derzufolge ihm die 80-Jährige bei einem Disput mit einem Messer in den Oberbauch stach, ehe er sie an ihrem Halstuch packte und erdrosselte.

Mann holte Mutter 2005 nach Wien

"Ich bin schuldig, dass sie tot ist. Aber ich wollte sie nicht töten", stellte der Angeklagte zuvor am Verhandlungstag fest. Er war vor über 30 Jahren nach Österreich gekommen und hatte sich hier eine Existenz aufgebaut. Der Mann gründete eine Familie, zeugte zwei Kinder, und im Jahr 2005 holte er seine Mutter nach Wien, die bis dahin in Indien lebte, dort aber keine näheren Angehörigen mehr hatte und vor allem ein Alter erreicht hatte, in dem sie auf Unterstützung angewiesen war.

Mit dem Einzug der Mutter verschlechterte sich das Familienleben. Ihr Sohn soll von seiner Ehefrau - ebenfalls eine gebürtige Inderin - verlangt haben, diese möge sich der Tradition entsprechend um die Schwiegermutter kümmern, was die berufstätige Frau ablehnte. Die Mutter selbst habe mit dem Sohn oft genörgelt und geschimpft, ihm seine Unzulänglichkeiten und Schwächen vorgehalten, berichtete Staatsanwältin Leila Ivo den Geschworenen. Er wiederum soll der Mutter gegenüber handgreiflich geworden sein und Drohungen ausgestoßen haben. Seine Ehefrau hatte von alldem schließlich genug. Sie reichte die Scheidung ein.

Scheidung

Nach der einvernehmlichen Scheidung im August 2016 weigerte sich der Angeklagte zunächst, die eheliche Wohnung zu verlassen. Schließlich gab er doch klein bei und fand eine neue Bleibe in der Polgarstraße. Er richtete diese neu ein, kaufte eine hochwertige Küche und einen erstklassigen Geschirrspüler. Die Mutter aber, die gemeinsam mit ihm einziehen sollte und die schon das Übersiedeln bekrittelt hatte, beschwerte sich, als ihr der 53-Jährige die Wohnung zeigte. Laut Anklage bemängelte die 80-Jährige vor allem das Fehlen eines Fernsehers.

"Es kommt dazu, dass er den Kränkungen ein Ende setzen will", schilderte die Staatsanwältin das weitere Geschehen. Der Angeklagte habe die 80-Jährige zu Boden gestoßen, sich auf sie gekniet und das Halstuch mit beiden Händen minutenlang zugezogen. "Sie hat noch mit dem Kopf gewackelt und mit den Füßen gezappelt", berichtete die Anklägerin. Erst als der Mutter die Zahnprothese aus dem Mund fiel, habe der Mann mit dem Drosseln aufgehört.

Ex-Frau verständigte Polizei

Im Anschluss rief der 53-Jährige seine Ex-Frau an und teilte dieser mit, er habe seine Mutter getötet. Er bot ihr auch an, zum Beweis dafür ein Foto zu schicken. Die Ex-Frau verständigte die Polizei. Als diese am Tatort eintraf, hatte sich der Sohn - wohl in selbstmörderischer Absicht - ein Messer in den Bauch gestochen. Bevor er abtransportiert wurde, sagte er zu den Beamten: "Was ist mit meiner Mutter? Mir ist die Pflege meiner Mutter zu viel."

Vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Andreas Böhm) behauptete er nun allerdings, seine Mutter sei es gewesen, die ihn verwundet hätte. Sei Ziel sei es stets gewesen, "dass es der Familie gut geht", erklärte der Mann zum Grundsätzlichen. Seine Mutter sei aber "schwierig" gewesen, hätte beispielsweise seine Kinder immer beim Lernen gestört. Die neue Wohnung hätte ihr nicht gepasst. Sie hätte plötzlich ein Messer in der Hand gehabt und ihm die Klinge mit einer seitlichen Drehbewegung in den Oberbauch gestochen: "Es hat mir die Füße weggezogen. Ich war schockiert."

Die Mutter habe sich nach dem Stich "nach indischer Art" selbst geschlagen, behauptete der 53-Jährige weiter. Da habe er "meinen Verstand verloren für einen Moment". Er habe sie am Halstuch erfasst, geschüttelt und gerüttelt. Sie sei hingefallen: "Wahrscheinlich hab' ich sie fester genommen." Dass die Mutter starb, habe er nicht gewollt: "Ich wusste nicht, dass so was passieren kann."

DNA-Gutachten

Einem DNA-Gutachten zufolge fanden sich auf dem am Tatort sichergestellten Messer, das den Angeklagten verletzt hatte, keine genetischen Spuren der 80-Jährigen. Damit konfrontiert, behauptete der Angeklagte, er hätte die Waffe abgewaschen, nachdem er damit gestochen wurde.

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