Mordprozess nach Kopfschuss: Kein Urteil

Der wegen Mordes Angeklagte (M.) vor Prozessbeginn.
Kein Urteil im Kopfschuss-Prozess: Laut einer Expertin hatte der Angeklagte nach der Tat zu geringe Schmauchspuren an den Händen gehabt. Auch der Gerichtsmediziner zog das Geständnis des Mannes in Zweifel. Die Berufsrichter widersprechen den Geschworenen.

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstags im Mordprozess gegen einen 28-jährigen Mann, der am 16. April 2017 in Wien-Brigittenau einen 26-Jährigen auf offener Straße mit einem Kopfschuss vorsätzlich getötet haben soll, ist zunächst eine Expertin des Bundeskriminalamts vernommen worden. Sie hatte rund drei Stunden nach der Tat die Hände und die Bekleidung des Angeklagten auf Schmauchspuren untersucht. Obwohl es sich bei der sichergestellten Tatwaffe um eine "Dreckschleuder" handle, hätten sich auf den Händen und der Jacke des Verdächtigen nur "vernachlässigbare Spuren" gefunden, gab die Zeugin zu Protokoll. Insgesamt hätten sich "deutlich zu wenig" Schmauchspuren gezeigt, "um auf eine Schussabgabe schließen zu können". Zwar ließen sich durch Waschen und kräftiges Reiben der Hände bis zu 60 Prozent der vorhandenen Schmauchspuren beseitigen. Beim Angeklagten hätten sich aber fast gar keine Bleipartikel gefunden: "Auf beiden (Händen, Anm.) war nicht ausreichend drauf." Die Labortechnikerin fasste ihre Ergebnisse daher wie folgt zusammen: "Die Untersuchungsberichte sprechen nicht für eine Schussabgabe. Wenn die Jacke nicht gereinigt wurde, gibt's das nicht, dass so wenig drauf war." Auf Nachfrage, wie das zum "Spontangeständnis" (Staatsanwalt Christoph Wancata) des Angeklagten passe, der sechs Minuten nach dem tödlichen Schuss auf einer Polizeiinspektion erschienen war und dort erklärt hatte, aus seiner Pistole hätte sich unabsichtlich ein Schuss gelöst, meinte die Beamtin des Bundeskriminalamts: "Mit dem Geständnis geht das hinten und vorn nicht z'samm." Ein Waffentechniker des Bundeskriminalamts erklärte im Anschluss, die Waffe sei nach der Bluttat im geladenen und entsicherten Zustand sichergestellt worden. Daraus ist zu schließen, dass zuvor der Abzug der Waffe betätigt wurde, weil ansonsten keine Patrone nachgeladen worden wäre.

Kein Urteil hat es am Dienstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen im Prozess gegen einen 28-jährigen Mann gegeben, der am 16. April 2017 in Brigittenau einen 26-Jährigen auf offener Straße mit einem Kopfschuss vorsätzlich getötet haben soll. Die drei Berufsrichter setzten den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen aus.

Die acht Laienrichter hatten am Ende ihrer Beratung die Mordanklage einstimmig verworfen. Ebenso einhellig verneinten die Geschworenen sämtliche Eventualfragen, die sie für diesen Fall abzuarbeiten hatten. Diese bezogen sich unter anderem auf Körperverletzung mit tödlichem Ausgang und fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und inkludierten jeweils auch eine Notwehr- bzw. Notwehrüberschreitung-Variante.

Die Geschworenen gingen demgegenüber davon aus, dass der Angeklagte nicht der Schütze war, der Igor T. zu Tode brachte. Diese Entscheidung akzeptierten die drei Berufsrichter nicht. "Wir sind übereinstimmend zur Überzeugung gelangt, dass die Geschworenen geirrt haben", gab der Vorsitzende Georg Olschak bekannt.

U-Haft ausgesetzt

Der Angeklagte bleibt bis auf Weiteres in U-Haft. Einem Enthaftungsantrag von Verteidiger Werner Tomanek wurde nicht stattgegeben. Der dringende Tatverdacht sei weiterhin gegeben, begründete Richter Georg Olschak.

Der ausgesetzte Wahrspruch hat zur Folge, dass die Verhandlung nach einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) vor einem völlig neu zusammen gesetzten Schwurgericht wiederholt werden muss. Die Neudurchführung wird mit Sicherheit erst im kommenden Jahr stattfinden.

Schmauchspuren gering

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstags im Mordprozess gegen den 28-Jährigen ist zunächst eine Expertin des Bundeskriminalamts vernommen worden. Sie hatte rund drei Stunden nach der Tat die Hände und die Bekleidung des Angeklagten auf Schmauchspuren untersucht.

Obwohl es sich bei der sichergestellten Tatwaffe um eine "Dreckschleuder" handle, hätten sich auf den Händen und der Jacke des Verdächtigen nur "vernachlässigbare Spuren" gefunden, gab die Zeugin zu Protokoll. Insgesamt hätten sich "deutlich zu wenig" Schmauchspuren gezeigt, "um auf eine Schussabgabe schließen zu können".

Zwar ließen sich durch Waschen und kräftiges Reiben der Hände bis zu 60 Prozent der vorhandenen Schmauchspuren beseitigen. Beim Angeklagten hätten sich aber fast gar keine Bleipartikel gefunden: "Auf beiden (Händen, Anm.) war nicht ausreichend drauf." Die Labortechnikerin fasste ihre Ergebnisse daher wie folgt zusammen: "Die Untersuchungsberichte sprechen nicht für eine Schussabgabe. Wenn die Jacke nicht gereinigt wurde, gibt's das nicht, dass so wenig drauf war."

"Passt nicht z'samm"

Auf Nachfrage, wie das zum "Spontangeständnis" (Staatsanwalt Christoph Wancata) des Angeklagten passe, der sechs Minuten nach dem tödlichen Schuss auf einer Polizeiinspektion erschienen war und dort erklärt hatte, aus seiner Pistole hätte sich unabsichtlich ein Schuss gelöst, meinte die Beamtin des Bundeskriminalamts: "Mit dem Geständnis geht das hinten und vorn nicht z'samm."

Ein Waffentechniker des Bundeskriminalamts erklärte im Anschluss, die Waffe sei nach der Bluttat im geladenen und entsicherten Zustand sichergestellt worden. Daraus ist zu schließen, dass zuvor der Abzug der Waffe betätigt wurde, weil ansonsten keine Patrone nachgeladen worden wäre.

Im Liegen erschossen?

Die Schilderung, die der 28-jährige wenige Minuten nach dem tödlichen Schuss zum angeblichen Tatablauf auf einer nahe gelegenen Polizeiinspektion dargeboten hatte, kann auch nach Ansicht des Gerichtsmediziners Christian Reiter und des Ballistikers Ingo Wieser nicht dem realen Geschehen entsprochen haben. Ihnen zufolge wurde der 26-jährige Igor Z. im Liegen erschossen.

Der Angeklagte hatte auf der Polizeiinspektion Pappenheimgasse einer Kriminalbeamtin erklärt, er hätte im Zuge einer Rauferei dem gebürtigen Bosnier seine Pistole auf den Kopf schlagen wollen. Dabei hätte sich unabsichtlich ein Schuss gelöst. Die Beamtin hält diese Darstellung bis heute für glaubwürdig, wie sie als Zeugin dem Schwurgericht (Vorsitz: Georg Olschak) erklärte: "Ich hab's wirklich geglaubt, weil er auch wirklich fertig war. Für mich war das so, wie er es erzählt hat. Ich hab' keinen Grund gehabt, daran zu zweifeln." Der Mann hätte geweint und einen aufgelösten Eindruck gemacht.

Der Gerichtsmediziner, der ursprünglich eine Tötung im Zuge eines Schießunfalls für nicht ausgeschlossen gehalten hatte, sah sich im Anschluss gezwungen, sein schriftliches Gutachten zu modifizieren. Der Sachverständige hatte bei der Erstellung seiner Expertise noch nicht die Ergebnisse der Schmauchspuren-Analyse zur Verfügung. Unter Einbeziehung dieser Erkenntnisse ging Reiter nun nicht mehr von einer Schussabgabe im Nahbereich aus: "Da hätte die Außenseite der Jacke massiv beschmaucht sein müssen."

Blutspritzer deuten auf liegende Position

Für Reiter stand vielmehr fest, dass der Kopf des 26-Jährigen "in unmittelbarer Nähe des Asphalts lag", als er von einem Projektil aus der Tokarev-Pistole getroffen wurde, wie er den Geschworenen erklärte. Dafür würden die Blutspritzer am Tatort sprechen: "Wenn das Opfer die Schussverletzung im Stehen erfahren hätte, hätten die Partikel weit verstreut auf den Asphalt niederregnen müssen." Im gegenständlichen Fall war das Blut am Boden aber "sehr eng und keilförmig konfiguriert", was nach Reiters Ansicht auf folgenden Ablauf hindeutet: Igor Z. , dessen Leiche Prellmarken an der Schulter und an der Stirn aufwies, dürfte zunächst zwei Schläge mit dem Magazinknauf der Pistole kassiert haben, die ihn zu Fall brachten. Der 26-Jährige, der in rechter Seitenlage zu liegen kam, versuchte sich noch aufzurichten, wobei er den rechten Arm hob. Erst dann fiel der Schuss, der dem Mann in den rechten Oberarm drang, diesen durchschlug, an der rechten Wange in den Kopf eintrat und in der linken Schläfenregion wieder austrat.

Bei der verwendeten Tokarev-Pistole handle es sich "um eine der wirkungsvollsten Faustfeuerwaffen überhaupt", sagte der Schießsachverständige Ingo Wieser. Er schloss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus, dass sich bei diesem Waffen-Modell ein Schuss bei einem bloßen Schlag auf die Hand lösen könne: "Da müsste der Schlag schon sehr heftig sein." Bei Fallversuchen mit der Waffe sei selbst aus einer Höhe von zwei Metern "kein einziges Mal ein Schuss gebrochen".

Wieser verwies ebenfalls auf die geringe Beschmauchung des Angeklagten. Hätte dieser geschossen, wären an dessen Jacke "1.000 bis 2.000 Partikel" zu erwarten gewesen. Zum Getöteten führte der Ballistiker aus, dessen Kopf müsse sich "bei Erhalten des Treffers in Bodennähe befunden haben."

Chemiker bestätigt Schmauchspuren-Expertise

Der beigezogene Chemiker Reinhard Binder bestätigte die Erkenntnisse der Kriminaltechniker vom Bundeskriminalamt, die beim Angeklagten nur geringste Mengen von Bleipartikeln gefunden hatten. Laut Binder wurde Igor Z. aus einer Entfernung von zumindest eineinhalb Metern zu Tode gebracht. "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann man ausschließen, dass der Schuss im Nahbereich wie zum Beispiel bei einer Rangelei oder einer Rauferei ausgelöst wurde."

Dessen ungeachtet hielt Staatsanwalt Christoph Wancata an seiner Mordanklage fest. Er erinnerte die Geschworenen an die Aussage des Angeklagten wenige Minuten nach der Tat, wo er den Waffengebrauch gestanden hätte: "Spontane Geständnisse haben die höchste Glaubwürdigkeit überhaupt." Es sei "absolut klar, dass der Angeklagte geschossen hat", meinte Wancata in seinem Schlussplädoyer. Dass bei der Abnahme der Schusshände und der Untersuchung der Jacke keine Schmauchspuren gefunden wurden, sei kein Entlastungsbeweis: "Das ist ein Testverfahren. Da gibt's Fehlerquellen." Außerdem wären fast dreieinhalb Stunden vergangen, ehe man sich nach der Festnahme des Mordverdächtigen dem Thema Schmauchspuren widmete: "Da kann viel passieren. Er kann sich die Hände gründlich waschen. Und vielleicht hat er bei der Schussabgabe gar nicht die Jacke angehabt."

Anklage "eine Zumutung"

Der Staatsanwalt zeigte sich auch überzeugt, dass der Angeklagte Igor Z. vorsätzlich erschossen hat. Das Motiv: Eifersucht. Der 28-Jährige hätte erfahren, dass der gebürtige Bosnier Interesse an derselben Frau hatte, mit der er seit mehreren Jahren eine Affäre unterhielt. Das habe der Angeklagte nicht toleriert, sich eine Aussprache mit dem Nebenbuhler ausgemacht und sei zu dieser mit einer geladenen Pistole gefahren. "Er hat bewusst geschossen. Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln", insistierte Wancata.

"Es ist eine Zumutung, auf diesen Beweisergebnissen eine Mordanklage aufzubauen", konterte Verteidiger Werner Tomanek. In dieser Sache sei nicht mehr ermittelt worden, nachdem der Angeklagte nach seiner Festnahme augenscheinlich unrichtigerweise den Waffengebrauch zugegeben hatte. Mittlerweile hätte sich allerdings bestätigt: "Nicht jeder Tote ist ermordet worden."

"Ich hab' schon Verkehrsunfälle erlebt, wo ausführlicher ermittelt wurde", stellte Tomanek fest. Er und Co-Verteidiger Philipp Wolm gaben sich zutiefst überzeugt, dass mit der vorliegenden Beweislage nicht die für ein Strafverfahren erforderliche Sicherheit gegeben ist, um ihren Mandanten als Mörder verurteilen zu können.

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