Mord in der Tiefgarage: Lebenslang
Welche Sicherung am 14. November 2009 in Franz Xaver Josef Maria Pfaffenbichler durchgebrannt ist, wird sich wohl nie mehr restlos klären lassen. Schwer gezeichnet vom Lungenkrebs nimmt der 51-Jährige am Donnerstag im Wiener Landesgericht sein Urteil in Empfang: lebenslang plus Einweisung in eine Anstalt (nicht rechtskräftig).
Es war ein Tag, an dem er "böse auf die Welt" war. Zuerst hatte Pfaffenbichler das Reihenhaus seines Sohnes, in dem auch er gewohnt hatte, angezündet. Dann brauchte er ein Auto. In der Tiefgarage des Wiener Hanusch-Krankenhauses wollte er eines stehlen. Das Auto der Krankenschwester Helga Lust. Doch die resolute Weinviertlerin stieg nicht drauf ein. Es kam zum Gerangel, ein erster Schuss traf sie in den Bauch. Weil sie nicht aufhörte zu schreien, schoss er ihr in den Kopf. Tödlich. Danach legte er im Haus seiner Ex-Frau Feuer.
Gerichtspsychiater Heinz Pfolz bescheinigt Pfaffenbichler eine "theatralische Persönlichkeitsstruktur: Er neigt zu Verstimmungszuständen, ein Laie würde sagen, der is grantig." Aber er sei zurechnungsfähig gewesen.
Bemerkenswert ist die Aussage von Pfaffenbichlers Sohn. "Wir hatten ein gutes, freundschaftliches Verhältnis. Ich hätte bis zum Schluss nie gedacht, dass er das war. Beim Brand wurden meine Instrumente zerstört und er war immer so stolz darauf, dass ich Musik mache."
Schusstest
Nachdem Schießgutachter Ingo Wieser die Funktion der Tatwaffe, eine Glock 26, demonstrierte, will ein Laienrichter einmal abdrücken, um "zu sehen, wie viel Kraftaufwand da notwendig ist". Auf der Geschworenenbank wird testweise sogar eine Rangelei inszeniert.
"Er hat geschossen, weil sie schweigen sollte, er wollte sie umbringen", sagt die Staatsanwältin. Helga Lust war einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. "Es hätte jeder von uns sein können."
Von einer "Zufallstötung" spricht Pfaffenbichlers Anwalt Rudolf Mayer. "An diesem Tag hätte niemand anderer außer mir sterben sollen", habe Pfaffenbichler gleich gesagt.
Für die Angehörigen von Helga Lust wohl kein Trost.
Infolge der "unglaublichen Brutalität" komme nur die Höchststrafe infrage, begründete der Vorsitzende Roland Weber das Urteil.
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