Mord an Studentin: Schuldspruch bestätigt

Mord an Studentin: Schuldspruch bestätigt
Philipp K., der seine Freundin in einer Hietzinger Wohnung ermordet und zerstückelt haben soll, ist auch laut Berufungsgericht schuldig.

Philipp K. - ein Name, der in die Wiener Kriminalgeschichte eingehen wird. Der Schuldspruch für den 23-jährigen wurde am Dienstag vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Wie OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher erklärte, wurde die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen.

K. soll in der Nacht auf den 2. Juli 2010 seine Ex-Freundin Stefanie P. in seiner Wohnung in Wien-Hietzing erstochen und zerstückelt haben. Danach soll er die Leichenteile in die Mülltonnen in seiner Wohnhausanlage geworfen haben. Er selbst bestritt seine Schuld. K. wurde im Mai vom Wiener Straflandesgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Die Höchststrafe hatte das Erstgericht mit der "besonders grausamen, rücksichtlosen und für das Opfer qualvollen Vorgangsweise" begründet. Stefanie P. sei nach einem "minutenlangen Todeskampf" gestorben. Ob es beim gleichen Strafausmaß bleibt, hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) zu befinden.

Seine Version

Mord an Studentin: Schuldspruch bestätigt

Der Angeklagte hatte im Erstprozess versichert, mit dem Mord nichts zu tun zu haben. Er habe mit Stefanie P. den Abend verbracht und sei infolge erheblichen Alkoholkonsums eingeschlafen. Als er im Morgengrauen erwachte, habe er die getötete Stefanie P. neben sich gefunden: "Das Erste, was ich gesehen habe, war, dass die ganze Wohnung voller Blut war. Ich bin dann auf und hab` mich umgesehen. Und da lag die Steffi da. Und sie war tot. Ich werde diesen Anblick nie vergessen. Sie ist irrsinnig entstellt gewesen."

Er sei "ein paar Schritte zu ihr gegangen", schilderte der Angeklagte weiter: "Das war in der Situation irreal." Er habe sich "wie in einem schlechten Traum" gefühlt, zumal man dem Leichnam den Kopf, und beide Arme abgetrennt hatte. Der Torso wies 200 Schnitt- und Stichverletzungen auf.

Aus Angst, fälschlicherweise als Mordverdächtiger festgenommen zu werden, habe er die sterblichen Überreste seiner Ex-Freundin "entsorgt". Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte er angegeben, die 21-Jährige im Zuge einer gestellten Vergewaltigung versehentlich mit einem Messer erstochen zu haben. Diese Version änderte er erst nach rund fünf Monaten U-Haft.

Verstümmelt

Mord an Studentin: Schuldspruch bestätigt

Die Studentin war den gerichtsmedizinischen Feststellungen zufolge an einer tiefen Stich-bzw. Schnittwunde in den Hals gestorben. Der Tod dürfte zwei bis drei Minuten nach Eröffnung der Halsschlagader erfolgt sein. Möglicherweise war Stefanie P. noch am Leben, als ihr zweimal tief in die Nase geschnitten wurde. Demgegenüber war sie laut Gerichtsmediziner "eher in der agonalen Phase, wo das Leben ausgehaucht wird", als ihr ein Ohr abgeschnitten wurde. Jedenfalls postmortal wurde dem Opfer eine Tätowierung mit dem Schriftzug "Philipp" aus dem Bauch geschnitten. Dasselbe traf auf Verunstaltungen der primären Geschlechtsmerkmale zu.

 

Kommentare