FPÖ widerruft ihren Vorwurf gegen Wehsely als unwahr

Sonja Wehsely, Wiener Stadträtin, übt Kritik an der Obergrenze.
Die FPÖ Wien behauptete, die Wiener SP-Stadträtin habe den Beamten der MA 40 die Weisung erteilt, Mindestsicherungsanträge der neu zugezogenen Ausländer positiv zu erledigen und dabei keine Fragen zu stellen.

Der heftige Schlagabtausch zwischen SPÖ-Stadträtin Sonja Wehsely und der FPÖ Wien zur Mindestsicherung (Kurier.at berichtete) ist nun endgültig zu Ende gegangen. In einer Aussendung haben die Freiheitlichen ihre Behauptung vom 27. September, Wehsely habe Mitarbeiter der MA 40 angewiesen, Mindestsicherungsanträge der neu zugezogenen Ausländer positiv zu erledigen und dabei keine Fragen zu stellen oder diese zu überprüfen, als unwahr widerrufen.

Die rote Stadträtin hatte Ende September rechtliche Schritte gegen den blauen Vorwurf eingeleitet. Konkret wurde eine Klage gegen die Wiener FPÖ auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs eingebracht. Letzteres wurde nun auch vollbracht.

"Ich habe kein Problem mit einer harten politischen Auseinandersetzung und auch Kritik an meiner politischen Arbeit, das gehört zum Diskurs einer modernen Demokratie. Mit den nun erhobenen ungeheuerlichen Anschuldigungen ist aber die Grenze deutlich überschritten", resümierte Wehsely damals. Die Wiener FPÖ pochte hingegen auf den Rücktritt der SPÖ-Stadtpolitikerin.

Tatbestände der Ehrenbeleidigung

Bereits Anfang November hatte das Handelsgericht Wien mit einer einstweiligen Verfügung der FPÖ verboten, diese Anschuldigungen erneut zu äußern (mehr dazu hier). Sie erfüllen die Tatbestände der Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. "Die FPÖ hatte Gelegenheit, ihre Anschuldigungen durch einen Wahrheitsbeweis zu untermauern, sie haben das aber nicht einmal probiert", sagte Wehsely. "Die Klage war daher ein bewusster Schritt, weil es der FPÖ nicht um harte politische Auseinandersetzung geht, sondern um Lüge und Diffamierung."

Der Original-Widerruf der FPÖ:

"Wir widerrufen die Behauptungen, Mag. Sonja Wehsely, habe den Beamten der MA 40 die rechtswidrigen Weisungen erteilt,

  • alle Mindestsicherungsanträge der neu zugezogenen Ausländer positiv zu erledigen und dabei keine Fragen zu stellen;
  • von den Mindestsicherungsantragstellern ebenso wie von Antragstellern auf Begleichung von hohen Mietrückständen oder auf eine Einrichtungspauschale keine entsprechenden Belege zu verlangen, obwohl dies rechtlich vorgeschrieben wäre;
  • nicht zu überprüfen, ob die Angaben der nicht-österreichischen Mindestsicherungs-Empfänger stimmen;
  • nicht zu überprüfen, ob die vorgelegten Dokumente echt sind;
  • keinesfalls die Polizei zu rufen, wenn ihnen auffällt, dass gefälschte Dokumente vorgelegt werden;

als unwahr." (Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), Landesgruppe Wien)

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