Mann wurde zwei Mal beerdigt

Zentralfriedhof Wien falsches Grab Josef Kilian
Auf dem Wiener Zentralfriedhof wurde das falsche Grab ausgehoben. Das Begräbnis musste einen Tag später wiederholt werden.

„Das ist empörend“, sagt die Witwe Franziska K.. Sie steht vergangene Woche am offenen Grab am Wiener Zentralfriedhof, ausgehoben für das Begräbnis ihres Mannes Josef K. Mit 96 Jahren ist er gestorben. Die Bestatter haben den Sarg zum Grab gebracht, die Trauernden sind ihm gefolgt, der Diakon hat schon mit der Zeremonie begonnen. Nur: „Es ist das falsche Grab“, erklärt Franziska K. zuerst leise, dann immer lauter. Sie sollte recht behalten. Die Pompfüneberer haben sich um eine Nummer geirrt.

Was nun? Die Zeremonie kommt ins Stocken. Ein Fall für den Chef, er wird von seinen Mitarbeitern mit dem Handy angerufen und kommt bald darauf mit dem Auto. Es folgen Besprechungen mit den Angehörigen. Die Lösung: Josef K. soll am kommenden Tag noch einmal beerdigt werden. Dieses Mal im richtigen Grab. Der Trauerzug setzte sich wieder in Bewegung – Richtung Ausgang. Nur wenig später folgt der Sarg.

Der Leichenschmaus findet statt. Denn Freunde und Verwandte sind auch aus dem Waldviertel gekommen. Etwa 20 Stunden später treffen sich viele der Trauernden erneut, um Josef K. zu beerdigen. Der Diakon, wieder angereist aus dem Bezirk Mödling, wählt andere Worte. Es wird eine stimmungsvolle Zeremonie. „Es war wohl der letzte Streich vom Onkel Joschi“, erklärt einer seiner Neffen. Denn der Onkel sei immer zum Scherzen aufgelegt gewesen.

„Das ist der erste so bekannte Fall“, sagt Florian Keusch, Pressesprecher der Bestattung und Friedhöfe Wien. Er hat eine Erklärung für die Panne. „Es hat eine Verwechslung gegeben.“ Zwei Gräber der Familie K. liegen nebeneinander. Die Anweisung war links vom Grab des K. auszuheben. Die Arbeiter gruben auf dem falschen Fleck, gleich neben dem richtigen Platz. Auch bei der Kontrolle fiel das nicht auf. Das irrtümliche ausgehobene Grab war aufgelassen. Bestattung und Friedhöfe Wien entschuldigten sich. Eine finanzielle „Wiedergutmachung“ wurde vereinbart. Doch was bleibt, ist die Enttäuschung der Witwe.

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