Malaria-Kur: Keine Entschädigungen

Malaria-Kur: Keine Entschädigungen
Der Wiener Patientenanwalt will nicht aktiv werden: „Müssten die Betroffenen enttäuschen“.

In der Causa um die in den 1960er-Jahren angewandte und damals angeblich schon als überholt geltende „Malaria-Kur“ an Jugendlichen meldet sich nun auch der Wiener Patientenanwalt Konrad Brustbauer zu Wort.

Er will in der Affäre um die Malaria-Therapien nicht aktiv werden. Die Patientenanwaltschaft habe in dieser Sache keinen Handlungsspielraum für Entschädigungen. „Wir müssten die Betroffenen enttäuschen“, lautet die Schlussfolgerung Brustbauers.

„Wir haben keine Möglichkeiten, diese Dinge zu einem – für den Patienten – sinnvollen Ende zu führen“, erklärt Brustbauer. Es gäbe eine „zivilrechtliche Grenze“ von 30 Jahren. Das heißt: Da die Malaria-Fälle weit mehr als 30 Jahre zurückliegen, seien sie verjährt. Aus dem Patienten-Entschädigungsfonds könne nichts bezahlt werden, da dieser erst seit 2001 existiere.

Es gebe in der Causa zwei wichtige Fragen, so Brustbauer. Geprüft müsse werden, ob die Behandlung zum damaligen Zeitpunkt dem Stand der Wissenschaft entsprochen habe. Zweitens stelle sich auch die Frage, ob man heute Malariainfektionen von damals medizinisch nachweisen könne.

Wie der KURIER berichtete, sind in der Uni-Klinik Wien mehrere junge Männer mit Malaria infiziert worden, um den Erreger-Stamm zu erhalten, oder „Psychosen“ zu heilen.

Aufarbeitung

Vorwürfe über zweifelhafte Therapie-Methoden kamen auch in Tirol auf. Die zuständige Medizinische Universität Innsbruck will deshalb am Freitag eine Telefon-Hotline für Betroffene einrichten. Die Med-Uni Wien will die Malaria-Affäre historisch aufarbeiten lassen.

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