Lebenslang für Gambier nach Mord an Au-pair in Wien

Mordprozess: Gambier will zur Tatzeit in Italien gewesen sein, DNA belastet ihn. Lebenslange Haft nicht rechtskräftig.

Strafverteidigerin Astrid Wagner hat einen Psychotherapeuten engagiert, der ihrem Mandanten "keine psychischen Auffälligkeiten" bescheinigt. Und ihm attestiert, dass er die Wahrheit sagt. "Zumindest seine Wahrheit." Die Anwältin hat sogar eine auf die Kultur in Afrika spezialisierte Anthropologin bemüht, die bekundet: In der Heimat des Angeklagten, Gambia, sind gewisse Sexualpraktiken ein Tabu.

Schön und gut, aber selbst mit einem Wünschelrutengeher könnte man die DNA-Spuren von Abdou Isatou auf der Leiche der 25-jährigen Lauren M. nicht wegdiskutieren. Der 24-jährige Asylwerber ist angeklagt, die Germanistikstudentin aus Colorado in ihrer Wohnung auf der Wiedner Hauptstraße in Wien erstickt zu haben.

War es Mord aus Eifersucht? Oder ein tödlicher Sex-Unfall? Ein Geschworenensenat im Wiener Landesgericht sollte diese Frage am Mittwoch klären.

"Sie ist eine gute Frau"

Lauren M., die neben dem Studium als Au-pair-Mädchen bei einer Wiener Anwaltsfamilie tätig war, hatte sich auch für die Flüchtlingshilfe engagiert. So lernte sie den Mann aus Gambia kennen. Sie ließ "Pascal", wie Abdou Isatou genannt wurde, bei sich wohnen.

Er behauptet, sie mit Kokain versorgt und dafür von ihr Sex bekommen zu haben. "Sie stellen sie als Junkie hin, die sich prostituiert hat", fasst Richter Ulrich Nachtlberger zusammen. "Sie ist eine gute Frau", entgegnet der Angeklagte. "Gewesen", korrigiert der Richter.

Die Rekonstruktion von Staatsanwältin Christina Schnabl ergab folgendes Bild: In der Nacht auf den 24. Jänner fand in der Wohnung von Lauren M. eine Party statt, bei der sie (wie die Spurenauswertung ergab) mit einem 15-jährigen Afghanen Sex hatte. Isatou kam erst später dazu, fand Lauren schlafend in den Armen des anderen vor, ging ebenfalls schlafen.
Lebenslang für Gambier nach Mord an Au-pair in Wien
Leichenfund in der Wiedner Hauptstraße 51, 26.01.2016 Wien
Am Vormittag verabschiedeten sich die anderen, Lauren hatte Sex mit Isatou (auch das ergibt die Spurenauswertung); dabei drückte er sie mit dem Gesicht so lange in den Polster, bis sie erstickte.

Der Angeklagte flüchtete in die Schweiz, wurde dort verhaftet und ausgeliefert. Er behauptet beharrlich ("I was not there"), zur Tatzeit gar nicht in Wien, sondern in Italien gewesen zu sein. Er habe dafür drei Zeugen, von denen er nur die Vornamen Salif, Mussa und Alfa kenne. Man solle ihn nach Mailand bringen, dort könne er das Haus zeigen, in dem die drei Männer wohnen. Mit dem Tod der 25-Jährigen will er gar nichts zu tun haben.

Er erkennt sie nicht einmal auf den Fotos, die ihm der Richter zeigt. "Sie ist natürlich nimmer so schön jetzt", sagt dieser: "Sie ist schon bissl verfault, ich kann sie Ihnen noch auf dem Obduktionstisch zeigen." Isatou bleibt unbeeindruckt: "Ich war ja nicht mit ihr verheiratet." Über die DNA-Spuren auf der Leiche freilich "fährt jetzt schon die Eisenbahn drüber", sagt der Richter. Und dann gibt es noch die Auswertung der Handys des Opfers und des Angeklagten. Man kann verfolgen, wie sich Isatou nach der Tat mit beiden durch Wien bewegte.
Lebenslang für Gambier nach Mord an Au-pair in Wien
epa05131744 An apartment building is pictured where an US citizen woman has been found dead in downtown Vienna, Austria, on 28 January 2016. According to Austrian police the body of the 25-years au pair from Colorado was found in her apartment and the cause of her death is under investigation Police said. EPA/«CHRISTIAN BRUNA

Selbst bestrafen

Bleibt noch der von Anwältin Wagner ins Spiel gebrachte Sex-Unfall: Lauren M. soll einer Freundin anvertraut haben, sie wolle sich durch härteren Sex selbst bestrafen. Und es fanden sich kaum Abwehrverletzungen. Lauren M. lag, als sie getötet wurde, spärlich bekleidet auf dem Bauch. "Es gibt ungewöhnliche Sexualpraktiken", sagt Anwältin Wagner.

Gerichtsmediziner Daniele Risser ortete hingegen "ein klassisches Tötungsdelikt". Der Kopf der Frau sei "kraftvoll über einen längeren Zeitraum ins Bettzeug hineingedrückt worden. Die ganze Situation spricht für ein Überraschungsmoment", meinte Risser. Auf die Frage, wie lange das Verlegen der Atemwege gedauert haben müsse, erklärte der Sachverständige: "An die zehn Minuten."

Das nicht rechtskräftige Urteil: Lebenslange Haft wegen Mordes.

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