Kündigung nach Facebook-Video in Arbeitskleidung

Donauinselfest 2017
Ein Video auf Facebook kostete einen jungen Wiener den Job. Er hatte sich - an Bundeskanzler Kern gewandt - darüber aufgeregt, dass ein Verdächtiger nach einer versuchten Vergewaltigung auf der Donauinsel auf freien Fuß gesetzt worden war.

Ein Facebook-Video hat einen jungen Wiener um seinen Job gebracht. Nach dem Donauinselfest postete der Krankentransport-Fahrer seine Privatmeinung auf der Plattform. Er regt sich darüber auf, dass nach einer versuchten Vergewaltigung auf dem Fest der Verdächtige wieder auf freien Fuß gelassen worden war. Seine Vorwürfe galten vor allem Bundeskanzler Christian Kern und Bürgermeister Michael Häupl, beides SPÖ-Politiker.

Patrick F. fragt am 27. Juni in seinem Video, das ihn beim Autofahren zeigt: "Wie kann das sein, dass ein afghanischer Flüchtling am Donauinselfest ein Mädel vergewaltigt und dann freigelassen wird?" Über 86.000 Mal wurde das Video laut der Gratiszeitung Heute bereits geklickt. Laut der Zeitung wurde der junge Wiener jetzt fristlos entlassen. In dem Video trägt er die Uniform seiner Firma. Laut der Firma habe F. dem Unternehmen „geschadet“, berichtet Heute.

Das Unternehmen GWS-Krankenbeförderung GmbH selbst hat sich auch auf Facebook zu dem Fall geäußert.

Nun hat sich offenbar auch die FPÖ eingeschaltet und will F. einen Anwalt zur Seite stellen. FPÖ-Sekretär Toni Mahdalik vermutet laut dem Bericht von Heute die SPÖ hinter der Kündigung: "Offenbar nimmt es die SPÖ mit Bürgermeinungen genauer als einem lieb sein kann, wenn man mit Kritik so umgeht, dass jemand sogar seinen Job verliert. Diese Form der politischen Intervention ist nicht akzeptabel!“ Sie hätte „bei der SPÖ-nahen GWS interveniert“.

Verdächtiger nach Vergewaltigungsversuch inzwischen in U-Haft

Der Fall dahinter: Nach einer versuchten Vergewaltigung auf dem Wiener Donauinselfests Ende Juni war ein Verdächtiger nach seiner polizeilichen Einvernahme zuerst auf freien Fuß gesetzt worden. Darauf bezog sich Patrick F. Inzwischen wurde aber U-Haft über den 18-jährigen Afghanen verhängt. Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen.

Ein 18-Jähriger hatte vor einer Bühne mit einer Gruppe männlicher Jugendlicher eine 21 Jahre alte Frau eingekreist und bedrängt. Er soll sie umklammert und zunächst an den Brüsten und im Intimbereich begrapscht haben. Die 21-Jährige konnte sich vorerst losreißen und in Richtung Treppelweg flüchten. Laut Anklage verfolgte sie der Verdächtige, zerrte sie in ein Gebüsch, setzte sich auf die Frau und riss ihr das T-Shirt vom Körper. Dabei wurde er von Polizisten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) in Zivil beobachtet. Sie kamen der Frau, die unter Alkoholeinfluss stand, aber sich dennoch nach Kräften wehrte, zu Hilfe, zerrten den Burschen weg und sprachen die Festnahme aus.

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