Kopfschuss vor Lokal: Entscheidende Spuren fehlen

Kopfschuss vor Lokal: Entscheidende Spuren fehlen
Das Motiv soll Eifersucht gewesen sein - daran zweifelt aber selbst der Staatsanwalt

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen einen 28-jährigen Mann, der am 16. April 2017 in der Jägerstraße in Wien-Brigittenau einen Kontrahenten durch einen Kopfschuss getötet haben soll, Anklage wegen Mordes erhoben. Der Schütze muss sich ab 20. November in einer auf zwei Tage anberaumten Verhandlung vor Geschworenen verantworten. Doch entscheidende belastende Beweisen fehlen - nämlich entsprechende Schmauchspuren am geständigen Schützen. Zudem zweifelt selbst der Staatsanwalt am Motiv.

Kopfschuss vor Lokal: Entscheidende Spuren fehlen
Interview mit Werner Tomanek und Philipp Wolm. Wien, am 02.11.2017.
Die Verteidiger Werner Tomanek und Philipp Wolm stützt sich auf die Expertise eines Gerichtsmediziners sowie das Gutachten eines Ballistikers, das die beiden einholen hatten lassen, nachdem die Anklagebehörde auf die Beiziehung eines Schießsachverständigen verzichtet hatte. Der Privatgutachter Manuel Fließ bestätigte den Befund des Gerichtsmediziners Christian Reiter, der nach der Leichenöffnung festgestellt hatte, die dabei gewonnenen Erkenntnisse ließen sich „grundsätzlich mit einem Unfall im Rahmen eines sorglosen Umganges mit einer Faustfeuerwaffe im Rahmen eines Raufhandels in Einklang bringen“.

Der Angeklagte hatte sich am Ostersonntag mit dem später Getöteten - einem 26 Jahre alten Mann mit bosnischen Wurzeln - zu einer Aussprache getroffen, bei der es um eine gemeinsame Bekannte gegangen sein soll. Das zunächst friedliche Treffen im Cafe „Blanco“ eskalierte und verlagerte sich auf Straße, wo der 26-Jährige - ein Kampfsportler, der sich den Erhebungen der Landespolizeidirektion zufolge in einem kriminellen Umfeld bewegte - dem gebürtigen Kosovaren einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben soll. Der Angegriffene wehrte sich zunächst mit einem Pfefferspray und schließlich mit einer geladenen Pistole, die er seiner Aussage nach dem Kontrahenten bloß auf den Kopf schlagen wollte. Plötzlich habe es gekracht.

Das Projektil ging durch den rechten, angehobenen Oberarm in den Kopf und trat an der linken Scheitelhöhle wieder aus. Der 26-Jährige hatte keine Überlebenschance. Während die Staatsanwaltschaft von einer vorsätzlichen Tötung ausgeht, hält es der von Tomanek und Wolm mit einer Gutachtenerstellung beauftragte Ballistiker grundsätzlich für denkbar, dass sich der Schuss gelöst hat, nachdem dem Angeklagten von seinem Gegner auf die Hand geschlagen wurde.

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