"Können Sie bitte helfen!": Verdacht unterlassener Hilfeleistung bei Polizei

(Symbolbild)
Älterer Mann lag auf dem Karlsplatz reglos in der prallen Sonne - Beamte sollen Bitten um Hilfe minutenlang ignoriert haben Ein Student hielt seine Versuche zu helfen auf einem Handyvideo fest.

Dem Studenten Michael L. ging alles zu langsam. Als er am 30. Mai einen Mann reglos am Karlsplatz liegen sah, wollte er eines - helfen. Der Falter und das Magzin Vice berichteten über den Fall und was dem Helfer beim Versuch professionelle Hilfe anzufordern, wiederfuhr.

Dass ihm Passanten versicherten, Hilfe sei bereits angefordert und unterwegs wollte er nicht so recht glauben und er wandte sich an die nahe Polizeiinspektion. Auch hier heißt es, dass die Rettung bereits unterwegs sei. Die Polizisten hier, sind einiges gewöhnt und ein bewusstloser älterer Mann, regt hier niemanden wirklich auf. Der Karlsplatz gilt als Treffpunkt für ältere Suchtkranke.

Ein Beamter wird mit der Aussagen zitiert: "Gestorben wird täglich."

Michael L. lässt sich aber nicht abwimmeln und beginnt, die Szene mit seinem Handy mitzufilmen, um 11 Uhr 29. Mehrmals fragt er den Beamten hinter dem Schalter: "Können Sie bitte helfen!" Er verlangt die Dienstnummer des Beamten, der dann das Zimmer verlässt. Michael L. ruft weiter: "Entschuldigen Sie bitte, ich brauch Ihre Hilfe. Können Sie bitte helfen! Draußen liegt jemand! Bitte!"

Das mit der Handykamera gefilmte Video

Nach einigen Minuten macht sich der Postenkommandant auf den Weg. Er sagt: „So, wo ist des?“ Zu Michael L. sagt er unwirsch: „Wir hoben a andere Arbeit a noch, so schaut’s aus!“ Das Video, so befiehlt er, „werden S’ jetzt löschen. Wenn S’ Gesichter filmen, haben S’ des zum Löschen.“

Die Rettung erschien kurz nach 12 Uhr - der Notruf ging übrigens um 11 Uhr 48 ein, also 20 Minuten nach dem ersten Hilferuf von Michael L. Tatsächlich stand der bewusstlose Mann unter dem Einfluß von Drogen bzw. Alkohol. Die Polizei hob ihn auf, setzte ihn auf eine Parkbank und die Rettung rückte wieder ab.

Reaktion der Polizei

Das Video wurde darauf dem Falter und dem Magazin "Vice" zugespielt. Der Falter konfrontierte den Bürgerservice der Polizei mit dem Handyvideo. Der zeigt sich irritiert und bestätigt, dass laut Sicherheitspolizeigesetz in Paragraf 19, Beamte „unverzüglich“ Erste Hilfe zu leisten haben – vor allem bei reglosen Personen sei Eile geboten. Allerdings hätte es in diesem Fall keine Hinweise auf Lebensgefahr gegeben.

Wir werden die Beamten fragen, wie sie reagieren würden, wenn da ihre Großmutter auf der Straße liegt“, sagt ein hoher Beamter. Man dürfe auch am Karlsplatz nicht abstumpfen, jeder könne sich hier umgehend versetzen lassen, berichtet der Falter.

Seitens der Polizei wurde "Vice" in einer Stellungnahme erklärt, der Vorfall werde intern geprüft, da der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung bestehe. Dass lediglich ein Funkwagen angewiesen worden sei, liege daran, dass von dem Zeugen "laut derzeitigen Erkenntnissen keine Lebensgefahr beziehungsweise kein dringender Notfall" angegeben worden sei. Ein Jurist der Landespolizeidirektion sagte dem Magazin, wenn der Mann draußen zusammengebrochen sei, sei es keine Frage, dass der Beamte nach draußen laufen und Erste Hilfe leisten hätte müssen.

Die Exekutive beruft sich weiters auf eine technische Störung, welche den Einsatz der Rettung verzögert haben soll. Man habe sehr wohl versucht, einen Notruf an die Leitzentrale abzusetzen, sagte eine Polizei-Sprecherin Dienstagabend zur APA. Allerdings habe es an diesem Tag Probleme mit der Direktleitung zur Rettung gegeben.

Polizei und Rettung seien über eine Direktleitung miteinander verbunden. Aufgrund einer technischen Panne sei die Rettung aber erst 15 bis 20 Minuten nach Eintreffen der Polizeibeamten vor Ort gewesen, hieß es.

Kommentare