Kieferbruch für Diebstahlsopfer war "gerechtfertigt"

Beganovic erlitt bei der Amtshandlung einen Kieferbruch
Amtshandlung der Polizei war aggressionsfördernd, aber angemessen: Wiener bekommt kein Schmerzensgeld.

Zwei Jahre, nachdem ein Diebstahlsopfer seine Anzeige bei der Polizei mit einem Kieferbruch bezahlt hat, bekundet ihm das Gericht: Es war "angemessen", die Vorgangsweise der Polizisten war "gerechtfertigt", zumindest aber war sie "entschuldigt". Die Amtshaftungsklage des Verletzten wird abgeschmettert, Schmerzensgeld bekommt er keines.

Rund 600 angezeigte Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei werden jährlich von der Justiz überprüft, Verurteilungen gibt es so gut wie nie. In der Regel läuft es so ähnlich ab wie hier.

Kieferbruch für Diebstahlsopfer war "gerechtfertigt"
Polizeiopfer, Beganovich
Der Bauleiter Enes Beganovic ist kein Waserl, wie man in Wien sagt. Der 36-jährige 1,90 m große Mann ist vorbestraft, saß schon im Gefängnis, verkehrt im Bordell und weiß sich zu wehren. Gegen sechs Polizisten hatte er freilich keine Chance: "Sie saßen auf meiner Brust. Ich habe Blut gespuckt und wäre fast erstickt", erzählt er: "Ein Beamter brachte einen Kübel, in den ich hineinspucken konnte." Beganovic hatte einen Kieferbruch mit Einblutungen in die Kieferhöhle, einen durchtrennten Nerv unter dem Auge sowie mehrere Prellungen erlitten.

Am 29. März 2014 wurde dem 36-Jährigen in einem Bordell in Wien-Fünfhaus die Brieftasche mit 2500 Euro gestohlen. Er verdächtigte einen Bekannten und forderte die Polizei auf, diesen zu durchsuchen sowie einzuvernehmen. Stattdessen wurde ER nach dem Hinweis: "Halt die Goschen!" verhört.

Eine Polizistin verhielt sich Beganovic gegenüber von Anfang an "betont autoritär und unfreundlich und duzte ihn auch zumindest zeitweise": Das stellt sogar das Landesgericht für Zivilrechtssachen fest, das dem Kläger Beganovic ansonsten alles andere als zugetan ist.

Aggressionsfördernd

"Das Gericht", steht da, "verkennt nicht, dass das Verhalten von Revierinspektorin P. als durchaus aggressionsfördernd betrachtet werden kann. Dies insbesondere auch durch die fortgesetzte Anrede mit Du, wobei sie bereits zu Beginn hätte erkennen können, dass der Kläger gerade auf diesen Punkt besonders empfindlich reagiert." Allerdings begründe ein solches Verhalten "kein rechtlich relevantes Mitverschulden von Organen der beklagten Partei (gemeint: die Exekutive, Anm.) an der schlussendlich resultierten Verletzung des Klägers."

Kieferbruch für Diebstahlsopfer war "gerechtfertigt"
polizeiprügelopfer
Die Situation war damals auf dem Kommissariat eskaliert, als Beganovic etwas in Rage geriet. Er fuchtelte mit den Armen, sechs Beamte stürzten sich auf ihn, schlugen und traten, als er bereits auf dem Boden lag.

Eine Zeugin, die sich im Nebenraum befand, hörte: "Patsch, patsch, patsch" und von Beganovic ein "au". Das Zivilgericht ordnet diese "Geräusche" einem "Gerangel" zu, von einer Prügelorgie will es nicht ausgehen.

Beganovic bekam Handschellen verpasst, später wurde er ins Spital gebracht – und anschließend wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt sowie Körperverletzung einer Beamtin angeklagt. Der Bauleiter wurde (unterstützt von seinem Verteidiger Karl Bernhauser) freigesprochen. Die Strafrichterin erkannte die Zeugenaussagen der Polizisten nämlich als widersprüchlich und unglaubwürdig.

Die Zivilrichterin sieht das diametral anders: Die Aussagen der Beamten seien "lebensnah" und "gut miteinander in Einklang zu bringen." Der "extrem körperlichen Aggression" des Klägers sei in "gerechter Notwehr" nur mit Gewalt beizukommen gewesen. Die Anzeigen, die Beganovic gegen die Polizisten erstattet hat, verliefen im Sand.

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