Kein Körberlgeld mehr für die Rauchfangkehrer

Luftzahlmessung nur bei neuem Gerät oder baulicher Veränderung
Neues Gesetz regelt Luftzahlmessung bei Gas-Kombi-Thermen

Der jahrelang schwelende Rechtsstreit zwischen einer Wiener Hausverwaltung und den Rauchfangkehrern um die sogenannte Verbrennungsluft-Zufuhr ist eingedämmt. Der Landtag hat im Wiener Feuerpolizeigesetz klargestellt, dass die kostenpflichtige jährliche Luftzahlmessung unter Umständen zu entfallen hat. Damit entfällt ein „Körberlgeld“ für die Rauchfangkehrer.

Durch Thermoputz-Fassaden und den Einbau dichter Kunststofffenster verfügen Räume mit Gas-Kombithermen oder Durchlauferhitzern oft nicht mehr über genügend Frischluft, wodurch es zu gefährlichen Konzentrationen von Kohlenmonoxid kommen kann. Seit Oktober 2012 gibt es eine Kontrollpflicht.

23 Euro

Die Innung der Rauchfangkehrer legte diese so aus, dass eine jährliche Luftzahlmessung durchzuführen – und zu verrechnen – ist. Pro Haushalt macht das nach dem Kehrtarif um die 23 Euro aus. Die Verrechnung erfolgt häufig über die Betriebskosten. Die Hausverwaltung Wiesbauer spielte da nicht mit und legte sich mit Unterstützung ihres Rechtsanwalts Friedrich Petri quer. Dieser vertrat den Standpunkt, dass der Rauchfangkehrer lediglich bei der alljährlichen Hauptkehrung (ohne zusätzliche Kosten) festzustellen hat, ob ein neues Gasgerät angeschlossen wurde oder sich die thermischen Verhältnisse geändert haben. Nur in diesem Fall ist die Luftzahlmessung durchzuführen.

Das Gesetz schreibt nun genau das fest: Ohne „bauliche Änderungen seit der letztmaligen Prüfung“, worunter auch neue Teppiche im Bereich der Türen oder der Einbau eines Abluftventilators zu verstehen ist, hat die Luftzahlmessung bei entsprechender Dokumentation der baulichen Gegebenheiten zu entfallen.

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