Kampf dem Hundekot: 220 Euro Strafe für ein Gackerl

Hunderte Hundebesitzer wurden 2013 von Waste Watchern gestraft
Mindestrentnerin bekämpfte Strafbescheid - Hunderte Strafmandate 2013.

Der Kampf gegen den Hundekot in Wien wird seit Jahren mit großen Aufwand betrieben. Eine eigene Truppe der Stadt überwacht die Grünanlagen und Straßen und straft notfalls auch Hundebesitzer, wenn das Gackerl des vierbeinigen Lieblings nicht im Sackerl landet. Auch wenn in vielen Stadtteilen das Problem mit dem Hundekot abgenommen hat, werden nach wie vor jedes Jahr Hunderte Besitzer abgestraft. Und manchmal geht so ein Strafverfahren durch alle Verwaltungsinstanzen.

Eine saftige Strafe über 220 Euro flatterte etwa Frau L. aus der Leopoldstadt vor wenigen Monaten ins Haus. Der Grund für die Anzeige: Waste Watcher hatten sie im Juni in einem Park zur Rede gestellt, weil sie den Kot ihres Hundes nicht weggeräumt hatte.

Kampf dem Hundekot: 220 Euro Strafe für ein Gackerl
Trotz Aufforderung der städtischen Saubermänner weigerte sie sich, das Trümmerl zu beseitigen. Der Kot – so ihre Beteuerung – stamme gar nicht von ihrem Hund. Das Tier, ein Weibchen, habe sich nur zum Urinieren hingehockt. Die Waste Watcher überzeugte das wenig. Weil Frau L. sich zudem nicht ausweisen konnte und mündlich ihre Daten erst gegenüber der Polizei bekannt gab, fasste sie gleich eine zweite Anzeige wegen Verweigerung der Ausweisleistung aus.

Ein Schock für die Frau, die von 770 Euro Pension leben muss und für zwei Kinder sorgepflichtig ist. Frau L. legte Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ein. Dort gab es für sie ein Happy End: Die Strafe für den nicht weggeräumten Hundekot wurde mit Hinweis auf ihre Unbescholtenheit und ihre soziale Lage von 100 auf 50 Euro herabgesetzt.

Was viel bemerkenswerter ist: Der UVS stellte das Verfahren wegen der nicht nachgekommenen Verpflichtung zur Ausweisleistung ein. Begründung des UVS: Es besteht keine Verpflichtung, seine Daten mündlich den Waste Watchern bekannt zu geben (siehe unten).

Bilanz 2013

Im heurigen Jahr (bis November) gab es jedenfalls bereits 23 Anzeigen gegen Hundehalter, die es mit der Reinlichkeit nicht so genau nahmen (siehe Grafik). Eine Anzeige wird unter anderem dann fällig, wenn sie trotz Aufforderung der Waste Watcher den Kot nicht wegräumen. Der Strafrahmen geht bis 2000 €. Einschlägiger Rekordhalter ist ein Wiederholungstäter aus dem 20. Bezirk, der es auf eine Strafe von 1365 Euro brachte. Er saß sie mit einer Ersatzfreiheitsstrafe ab.

Viel häufiger als Anzeigen sind die Trümmerl-Organmandate gegen Hundehalter, die sich einsichtig zeigen (bis zu 36 Euro) und den Kot nach Aufforderung dann beseitigen. 565 wurden heuer (bis November) ausgestellt.

Die Maßnahmen wirken, ist man seitens der Stadt überzeugt: „Grundsätzlich ist die Situation viel besser geworden“, sagt man im Büro Sima. Der Großteil der Hundebesitzer halte die Vorschriften ein. Das lässt sich anhand von Zahlen belegen: Pro Tag wandern 47.200 Stück gefüllte Hundekotsackerln in die Papierkörbe. Auf das Jahr gerechnet sind dies 17,2 Millionen Sackerln.

Die Entscheidung des UVS, das Verfahren gegen Frau L. wegen nicht nachgekommenen Verpflichtung zur Ausweisleistung aufzuheben, zeigt einmal mehr ein grundsätzliches Dilemma auf: Österreicher sind weder dazu verpflichtet, einen Ausweis bei sich zu führen, noch müssen sie Organen der öffentlichen Aufsicht gegenüber ihre Identität preisgeben.

Das heißt konkret: Lässt ein Hundebesitzer den Kot seines Hundes einfach liegen, begeht er damit eine Verwaltungsübertretung. Wird dieser Vorfall von einem Waste Watcher beobachtet, darf er ihn anhalten und nach dem Ausweis fragen. Hat der Hundebesitzer jedoch keinen Ausweis dabei, ist er nicht verpflichtet, mündlich seine Daten bekanntzugeben.

Der UVS verdeutlicht: Lediglich „das Sicherheitspolizeigesetz, nicht aber das Wiener Reinhaltegesetz befugt Organe auch zur Identitätsfeststellung von Personen“.

Ein Waste Watcher kann gegebenenfalls aber die Polizei alarmieren. In der Praxis wird es für den Täter jedoch oftmals ein Leichtes sein, einfach das Weite zu suchen, ehe die Polizisten eintreffen.

Katja Wolf vom Österreichischen Kynologenverband ergänzt: „Die Polizei hat doch andere Probleme, als wegen liegen gelassener Hundstrümmerln auszurücken.“ Zumal sich die Situation in Wien in den vergangenen Jahren sehr verbessert habe.

Wiener Linien

Eine ähnliche Problematik wie den Waste Watchern stellt sich den Kontrollorganen der Wiener Linien. Wird ein Fahrgast in einem öffentlichen Verkehrsmittel beim Schwarzfahren erwischt, darf der Kontrolleur denjenigen zwar anhalten und auffordern, seine Daten bekanntzugeben – der Fahrgast muss dem aber nicht Folge leisten. „Laut OGH darf der Kontrolleur den Fahrgast jedoch festhalten, bis die Polizei kommt“, erklärt Answer Lang von den Wiener Linien.

Sowohl im Rathaus als auch bei den Wiener Linien wird betont, dass die Polizei nur in seltensten Fällen dazugezogen werden müsse. „Und das bei einigen Millionen Kontrollen pro Jahr“, ergänzt Lang. Dazu kommt: „Unsere Kontrolleure sind darauf geschult, dass solche Situation nicht eskalieren.“

Ähnlich sieht man das im Büro der zuständigen Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ): „Solche Vorfälle sind lediglich rare Ausnahmen.“

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