Justizwachebeamter vergewaltigte Gefangene: Drei Jahre Haft
Im Justizpalast ist am Mittwoch die Karriere eines 42-jährigen Justizwachebeamten zu Ende gegangen. Der Mann muss für drei Jahre ins Gefängnis, weil er im Sommer 2012 an seinem Arbeitsplatz in der Justizanstalt Wien-Josefstadt eine Gefangene vergewaltigt hatte. Mit dem rechtskräftigen Urteil ist der automatische Amtsverlust verbunden, auch die Pensions- und Abfertigungsansprüche sind dahin.
Der Justizwächter, der im Häfen auf den Spitznamen „Elvis“ hörte, war ursprünglich zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Laut seinem Verteidiger Christian Werner eine „drastische“ Strafe, zumal das Opfer eine gewisse „Kooperationsbereitschaft“ gezeigt habe. Vor einem Senat des Oberlandesgerichts Wien bat der Ex-Justizbeamte um ein milderes Urteil – und wurde erhört: Man erließ ihm ein halbes Jahr. Für eine teilbedingte oder gänzlich bedingte Strafnachsicht sei in diesem Fall aber kein Platz, bemerkte der Vorsitzende. Der Beamte habe die „Zwangslage seines Opfers ausgenützt“ und sei „besonders demütigend“ vorgegangen.
Der Justizwachebeamte hatte die Gefangene, die im Gefängnis als Putzkraft eingesetzt wurde, in einen Aufenthaltsraum dirigiert, diesen hinter sich versperrt und die Frau dann zur Duldung eines Oralverkehrs gezwungen. Einige Wochen später kam es auf einem Sofa zu einer Vergewaltigung. Die Betroffene erhielt für das ihr Widerfahrene eine Entschädigung von 3000 Euro zugesprochen.
„Es gibt keinen Ort, an dem man einer Autoritätsperson mehr ausgeliefert ist als im Gefängnis“, hatte Bettina Caspar-Bures, die Rechtsvertreterin der ehemaligen Insassin, geltend gemacht. Die Frau habe nach den Übergriffen an Angstzuständen gelitten und bis zu ihrer Enthaftung weitere Übergriffe des Beamten befürchtet.
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